Anhörung des BMI vor Erlass einer Maßnahme nach Art. 58. Abs. 2 DSGVO
Datum11.11.2019
Mit diesem Schreiben wurde das BMI angehört. Es ging dabei um die Frage, ob das Ministerium bei anonymen/pseudonymen IFG-Anträgen regelmäßig Daten des Antragstellers erheben darf.