Beschluss zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit innerhalb der Telematik-Infrastruktur (TI)
Datum12.09.2019
Mit diesem Beschluss legt die DSK ihre Auffassung dar, wann die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) für die Einhaltung des Datenschutzrechts alleinverantwortlich ist und wann die dezentrale Zone der TI eine datenschutzrechliche Mitverantwortlichkeit trifft.