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Arbeitshilfe zu § 23 Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Auskunftsrecht von Betroffenen im Sicherheitsüberprüfungsverfahren

Datum 05.11.2024

Gegenstand dieses Arbeitspapiers sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 23 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zur Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten. Berücksichtigt wird dabei der Umgang mit Auskunftsersuchen von betroffenen Personen gegenüber der zuständigen Stelle und mitwirkenden Behörde, das Unterbleiben einer Auskunft und die Besonderheiten der Einsicht in die Sicherheitsakte. Dieses Arbeitspapier gilt sowohl für öffentliche als auch nichtöffentliche Stellen. Es richtet sich dabei an die Organisationseinheit in einer Behörde oder einem Unternehmen, die Aufgaben des personellen Geheimschutzes oder vorbeugenden personellen Sabotageschutzes wahrnimmt und mit Auskunftsersuchen Betroffener konfrontiert werden kann.