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Arbeitshilfe zu § 19 Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Vernichtungs- und Löschfristen nach dem SÜG

Datum 05.11.2024

Gegenstand dieses Papiers sind die Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) zur Vernichtung oder Löschung von Sicherheitsakten sowie die Anforderungen an die Löschung von personenbezogenen Daten in automatisierten Dateien. Berücksichtigt werden dabei die besonderen Voraussetzungen sowohl für den öffentlichen Bereich (Behörde als zuständige Stelle nach § 3 Abs. 1 SÜG) und den nichtöffentlichen Bereich (Unternehmen). Nicht behandelt werden die Vernichtungs- und Löschregelungen der mitwirkenden Behörden.