Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Hinweise zum Datenschutz im Sicherheitsüberprüfungsverfahren – Wie sind Sicherheitsakten in nichtöffentlichen Stellen (Unternehmen) zu führen?

Datum 25.04.2023

Gegenstand dieses Papiers sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die in Papierform oder elektronisch geführten Sicherheitsakten. Es richtet sich an Sicherheitsbevollmächtigte (SiBe) bzw. Sabotageschutzbeauftragte (SaBe) in nichtöffentlichen Stellen, die Sicherheitsakten nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) führen. Im weiteren Verlauf wird kontextabhängig nur die oder der SiBe genannt; alle Informationen gelten aber stets auch für die oder den SaBe.