Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Kontakt

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) per Telefon, E-Mail oder entsprechendem Formular wenden.

Über das allgemeine Online-Formular können Sie Kontakt mit dem BfDI aufnehmen.

Über das Beschwerde-Formular können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Ihre Datenschutzrechte verletzt sehen.

Als vom BfDI beaufsichtigte Behörde oder beaufsichtigtes Unternehmen können Sie Datenschutzverletztungen über ein eigenes Formular melden.

Die behördlichen oder betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind dem BfDI über eine eigene Meldedatenbank mitzuteilen.


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn


Telefon: +49(0)228 997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
De-Mail: poststelle@bfdi.de-mail.de

Die Zentrale des BfDI ist Montag bis Donnerstag von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr, am Freitag von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 14:00 Uhr erreichbar.

Hinweis zur Vertraulichkeit:
Der BfDI hat ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 13 Abs. 3 BDSG), darf also auch vor Gericht schweigen und seine Unterlagen jedem Dritten vorenthalten. Sie können sich ihm anvertrauen, ohne befürchten zu müssen, dass davon etwas nach Außen dringt.

Hinweise zur Kommunikation mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Öffentlicher PGP-Schlüssel des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Informationen werden im Internet offen übertragen. Werden keine besonderen Vorkehrungen zur Sicherung der Vertraulichkeit oder Integrität getroffen, können Unbefugte Nachrichten zur Kenntnis nehmen oder verändern. Den Austausch vertraulicher Nachrichten unterstützt der BfDI daher über das Programm Pretty Good Privacy (PGP) oder GnuPG.
Informationen rund um die verschlüsselte Kommunikation finden Sie zum Beispiel auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie dafür sorgen, dass niemand außer Ihnen Zugang zu Ihrem geheimen Schlüssel erhalten kann. Wir empfehlen die Verwendung von PGP-Schlüsseln mit einer Länge von mindestens 2.048 Bit, besser noch 4.096 Bit.

Wenn Sie eine verschlüsselte Nachricht an poststelle@bfdi.bund.de senden möchten, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Installieren Sie GnuPG oder PGP auf Ihrem Rechner.
  2. Laden Sie den öffentlichen Teil des PGP-Schlüssel des BfDI auf Ihren Rechner und nehmen Sie ihn in Ihren Bund öffentlicher Schlüssel auf (pubring.pkr).
    Prüfen Sie anschließend bitte, ob
    Key-ID und Fingerprint D2DD 64D0 43B4 81D9 8F21 6168 FBF8 05BD BFDA 08FB mit den Angaben auf dieser Seite übereinstimmen.
  3. Speichern Sie die zu übersendende Information in einer Datei (z. B. Anlage.txt) und verschlüsseln Sie diese mit meinem öffentlichen Schlüssel.

Kommunikation per De-Mail

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem können nur De-Mail-Nutzer mit einer überprüften Identität Nachrichten versenden und empfangen. Wenn Sie dem BfDI eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den akkreditierten De-Mail-Diensteanbietern (siehe BSI-Webseite) erhalten.
Sie können den BfDI über die zentrale De-Mail-Adresse poststelle@bfdi.de-mail.de erreichen.

Sofern Sie Ihre De-Mails an den BfDI Ende-zu-Ende verschlüsselt versenden möchten, können Sie im Öffentlichen Verzeichnisdienst des De-Mail-Systems den dafür erforderlichen öffentlichen Teil des PGP-Schlüssels unserer DE-Mail-Adresse herunterladen.

Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Der BfDI nutzt das "besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)". Ihnen stehen somit folgende Eingangsmöglichkeiten noch als Ergänzung zur Verfügung:

  • BfDI - Justitiariat - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (zentraler Eingang für Gerichte)
  • BfDI - Poststelle - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • BfDI - Referat Z 1 (Personal) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit