Kontaktfinder
Wer ist für mein Datenschutzanliegen zuständig
Die Landschaft der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden ist föderal strukturiert und in ihrer Vielfalt manchmal schwer zu durchblicken. Neben dem BfDI und den Aufsichtsbehörden der Länder gibt es für Rundfunk, Presse sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften zum Teil gesonderte Aufsichtsinstanzen.
Dieser Kontaktfinder soll Ihnen den Durchblick ein wenig erleichtern. In wenigen Klicks werden einige Punkte zum Verantwortlichen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten abgefragt. Als Ergebnis erhalten Sie dann die Aufsichtbehörde, die für Beschwerde bzw. Anfrage zuständig ist. In einigen Spezialfällen erhalten Sie Hinweise, an wen Sie sich am besten wenden können.
Fragen
-
Unternehmen
Privatunternehmen werden meist von den Landesbehörden beaufsichtigt, es gibt jedoch einige Ausnahmen. In diese Kategorie fallen auch privatrechtliche Organisationen wie Vereine und Verbände.
Ergebnisse für Ihre Auswahl
Unternehmen mit Sitz im Ausland
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei zunächst nach dem europäischen Hauptsitz oder dem einzigen Sitz des Verantwortlichen bzw. des Unternehmens. Sofern Sie den (Haupt-)Sitz des Unternehmens kennen, wenden Sie sich am besten direkt an die Dateschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Landes.
Sollte Ihnen der (Haupt-)Sitz nicht bekannt sein, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde in Ihrem Bundesland wenden. Diese leitet Ihre Anfrage/Beschwerde an die zuständige Stelle weiter.