Kontaktfinder
Wer ist für mein Datenschutzanliegen zuständig
Die Landschaft der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden ist föderal strukturiert und in ihrer Vielfalt manchmal schwer zu durchblicken. Neben dem BfDI und den Aufsichtsbehörden der Länder gibt es für Rundfunk, Presse sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften zum Teil gesonderte Aufsichtsinstanzen.
Dieser Kontaktfinder soll Ihnen den Durchblick ein wenig erleichtern. In wenigen Klicks werden einige Punkte zum Verantwortlichen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten abgefragt. Als Ergebnis erhalten Sie dann die Aufsichtbehörde, die für Beschwerde bzw. Anfrage zuständig ist. In einigen Spezialfällen erhalten Sie Hinweise, an wen Sie sich am besten wenden können.
Fragen
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Presse, Rundfunk, Kirche
In diesen Bereichen gelten besondere Zuständigkeiten. Kirchen und öffentlich-rechtlicher Rundfunk verfügen z. B. über eigene Datenschutzbeauftragte. Auch für andere Organisationen sind die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nicht zuständig.
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Privater Rundfunk
Beim privaten Rundfunk ist die Datenschutzaufsicht im Landesrecht geregelt. Sie obliegt entweder spezifischen Behörden wie den Landesmedienanstalten oder den allgemeinen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder. Die Aufsichtsstruktur unterscheidet sich von Land zu Land, wobei sich die Einzelheiten aus dem jeweiligen Landesmedien-, Landesrundfunk- oder Landesdatenschutzgesetz ergeben.