Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Kontaktfinder

Wer ist für mein Datenschutzanliegen zuständig

Die Landschaft der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden ist föderal strukturiert und in ihrer Vielfalt manchmal schwer zu durchblicken. Neben dem BfDI und den Aufsichtsbehörden der Länder gibt es für Rundfunk, Presse sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften zum Teil gesonderte Aufsichtsinstanzen.

Dieser Kontaktfinder soll Ihnen den Durchblick ein wenig erleichtern. In wenigen Klicks werden einige Punkte zum Verantwortlichen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten abgefragt. Als Ergebnis erhalten Sie dann die Aufsichtbehörde, die für Beschwerde bzw. Anfrage zuständig ist. In einigen Spezialfällen erhalten Sie Hinweise, an wen Sie sich am besten wenden können.

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Ergebnisse für Ihre Auswahl

Kirchen und religiöse Gemeinschaften

Kirchen, religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassende Regelungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten angewendet haben, dürfen diese nach der Sonderregelung des Art. 91 Abs. 1 DSGVO weiter anwenden. Die Vorschriften müssen dabei mit der DSGVO in Einklang stehen. Die kirchlichen Datenschutzvorschriften gelten dabei auch für kirchliche Einrichtungen, beispielsweise im Sozial-, Bildungs- oder Gesundheitsbereich.

Durch das Gesetze über den Kirchlichen Datenschutz (Katholische Kirche) sowie des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland an die DSGVO unterfallen zumindest die römisch-katholische Kirche bzw. die Adressaten des EKD-Datenschutzgesetzes grundsätzlich der durch die DSGVO ermöglichten Privilegierung. Die Vorschriften sehen auch die nach Art. 91 Abs. 2 DSGVO erlaubte Einrichtung kirchlicher Datenschutzaufsichtsbehörden vor. Dorthin können Sie Ihre datenschutzrechtlichen Anliegen richten.

Im Bereich der Evangelischen Kirchen in Deutschland wenden Sie sich bitte an den Beauftragten für den Datenschutz der EKD. Einzelne Landeskirchen unterliegen aber nicht seiner Aufsicht. Informationen zur Aufsichtsstruktur innerhalb der Evangelischen Kirche stellt Ihnen der Beauftragte für dne Datenschutz der EKD bereit.

Im Bereich der Katholischen Kirche teilen sich fünf Diözesandatenschutzbeauftragte die Aufsicht über die Bistümer nach regionalen Gesichtspunkten auf. Eine Übersicht mit den Zuständigkeiten sowie die Kontaktdaten der einzelnen Datenschutzaufsichten der Katholischen Kirche in Deutschland finden Sie auf der Website des Katholischen Datenschutzzentrums Frankfurt/Main.