Kontaktfinder
Wer ist für mein Datenschutzanliegen zuständig
Die Landschaft der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden ist föderal strukturiert und in ihrer Vielfalt manchmal schwer zu durchblicken. Neben dem BfDI und den Aufsichtsbehörden der Länder gibt es für Rundfunk, Presse sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften zum Teil gesonderte Aufsichtsinstanzen.
Dieser Kontaktfinder soll Ihnen den Durchblick ein wenig erleichtern. In wenigen Klicks werden einige Punkte zum Verantwortlichen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten abgefragt. Als Ergebnis erhalten Sie dann die Aufsichtbehörde, die für Beschwerde bzw. Anfrage zuständig ist. In einigen Spezialfällen erhalten Sie Hinweise, an wen Sie sich am besten wenden können.
Fragen
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Öffentliche Stellen
Unter den Begriff der öffentlichen Stelle fallen nicht nur die klassischen Verwaltungsbehörden, sondern auch Gerichte, Parlamente oder öffentliche Stiftungen. Hierzu zählen auch die Sozialversicherungen, wie z.B. die Krankenkassen.
Ergebnisse für Ihre Auswahl
Staatliche Banken
Die Datenschutzaufsicht über Banken und Sparkassen liegt im Wesentlichen bei den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder. Dabei richtet sich die Zuständigkeit nach dem Hauptsitz des jeweiligen Kreditinstituts.
Der BfDI nimmt die datenschutzrechtliche Beratung und Kontrolle über die öffentlichen Stellen des Bundes wahr. Seiner Datenschutzaufsicht unterstellt sind daher u. a. die folgenden Stellen:
- Deutsche Bundesbank
- Kreditanstalt für Wiederaufbau
- DekaBank Deutsche Girozentrale
- Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH
- Landwirtschaftliche Rentenbank