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„Elternblogger“ - Alles preisgeben für ein bisschen Aufmerksamkeit?

Strichmännchen mit Schutzengel
Quelle: strichfiguren.de - Adobe Stock

Sind auch Sie Elternblogger? Bei allem Spaß und Stolz, den Nachwuchs im Netz zu präsentieren, sollten Sie jedoch auch die möglichen Konsequenzen für Ihre Kinder immer im Blick haben. Oftmals filmen Elternblogger im Spaß ihre Kinder in intimen auch manchmal peinlichen Situationen. Was für uns Erwachsene witzig scheint, kann den Persönlichkeitsschutz Ihres Kindes gefährden und die Privatsphäre verletzen. Denken Sie immer daran, dass auch Ihre Kinder Persönlichkeitsrechte und ein Recht am eigenen Bild haben, über das Sie nicht völlig frei verfügen dürfen.

Achten Sie darauf, Ihre Kinder nicht ungeschützt am Strand, in der Badewanne oder nach Unfällen beim Arzt zu zeigen. Ihre vermeintlich harmlosen Alltagsdarstellungen können im sogenannten Darknet für Darstellungen sexueller Gewalt missbräuchlich verwendet werden. Posten Sie nicht jedes beliebige Bild Ihres Kindes in den sozialen Netzwerken. Seien Sie sich Ihrer hohen Verantwortung bewusst! Das Kindeswohl sollte an oberster Stelle stehen. Kinder zwischen null und sechs Jahren können noch nicht selbst über Ihre Daten entscheiden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, für Ihre Kinder zu entscheiden. Auch wenn es Ihre Kinder sind, als Elternblogger veröffentlichen Sie Daten Dritter. Bedenken Sie, mit jedem Ihrer Posts besteht die Möglichkeit, dass Sie das Risiko der Erkennbarkeit oder Identifizierung Ihres Kindes erhöhen. Beachten Sie die schutzwürdigen Interessen Ihrer minderjährigen Kinder.

Die sogenannte Einsichtsfähigkeit des Kindes beginnt spätestens ab sieben Jahren. Wenn Kinder verstehen, was mit ihren Fotos und Videos passiert und welche Auswirkungen dies haben kann. Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie Ihre Kinder mitentscheiden lassen. Und wenn sie eine Verwendung nicht möchten, respektieren Sie diese Entscheidung Ihrer Kinder.

Aus Ihren Posts können Dritte möglicherweise den kompletten Lebenslauf Ihres Kindes zusammenstellen. Über die Veröffentlichungen in den sozialen Netzwerden kann Ihr Kind gegebenenfalls sogar identifiziert werden.

Es genügt häufig schon, dass Sie den Vornamen Ihres Kinders verraten, denn für den Nachnamen und den Wohnort reicht der Klick auf Ihr Impressum. Alle weiteren Informationen lassen sich den vielen Netzvideos entnehmen, die von Ihnen als Eltern hochgeladen werden. Wer immer es möchte, findet Aufschluss über das Datum des Geburtstages, der Einschulung oder die Hobbys.

Veröffentlichen Sie als Nutzer über ein soziales Netzwerk Ihre eigenen personenbezogenen Daten, üben Sie die eigene informationelle Selbstbestimmung aus. Vergegenwärtigen Sie sich immer: Wie sollen Ihre Kinder ihre Selbstbestimmung ausleben und Erfahrung von Intimität machen, wenn Sie Ihnen aus Unbedachtheit im Kinderzimmer sämtliche Privatsphäre nehmen? Der Schutz der Daten Ihrer Kinder beginnt bei Ihnen als Eltern.