Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Kontakt zu den Landesbehörden

Die Aufsichtslandschaft über Datenschutz und Informationsfreiheit ist in Deutschland föderal strukturiert. Neben der Aufsicht über die Landes- und Kommunalbehörden wird auch der nicht-öffentliche Bereich grundsätzlich von den Landesdatenschutzbehörden betreut.

Sofern es im jeweiligen Bundesland ein Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz gibt, sind die Landesbeauftragten ebenfalls als unabhängige Aufsichtsbehörden tätig. Dies trifft nicht für Bayern, Niedersachsen und Sachsen zu, da diese Länder kein entsprechendes Gesetz verabschiedet haben.