Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Kirchen und Religionsgemeinschaften

Die Kirchen dürfen aufgrund einer Sonderregelung eigene Datenschutzaufsichtsbehörden einrichten. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich wenden können.

es ist die Vorderansicht des Berliner Doms abgebildet
Quelle: ©Kurt Hochrainer - stock.adobe.com

Kirchen, religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassende Regelungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten angewendet haben, dürfen diese nach der Sonderregelung des Art. 91 Abs. 1 DSGVO weiter anwenden. Die Vorschriften müssen dabei mit der DSGVO in Einklang stehen.

Durch das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) der Katholischen Kirche sowie durch das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) unterfallen zumindest die römisch-katholische Kirche bzw. die Adressaten des EKD-Datenschutzgesetzes grundsätzlich der durch Art. 91 Abs. 1 DSGVO ermöglichten Privilegierung. Die Bestimmungen der DSGVO finden auf die römisch-katholische Kirche und auf die Einrichtungen der EKD somit keine Anwendung. Dies gilt auch für die Einrichtungen dieser Kirchen, soweit es sich bei den Einrichtungen um kirchliche juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt oder soweit die Tätigkeit der Einrichtung dem kirchlichen Verkündigungsauftrag zuzurechnen ist. Dazu gehören beispielsweise kirchliche Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten oder Sozialeinrichtungen.

Die römisch-katholische Kirche und die EKD haben nach Art. 91 Abs. 2 DSGVO eigene kirchliche Datenschutzaufsichtsbehörden eingerichtet. Dorthin können Sie Ihre datenschutzrechtlichen Anliegen richten mit folgender Erreichbarkeit:

Im Bereich der Evangelischen Kirchen in Deutschland wenden Sie sich bitte an den

Beauftragten für den Datenschutz der EKD
Lange Laube 20, 30159 Hannover
Telefon: +49 (0)511 768128-0
Fax: +49 (0)511 768128-20
E-Mail: info@datenschutz.ekd.de
Website: https://datenschutz.ekd.de

Einzelne Landeskirchen unterliegen aber nicht seiner Aufsicht. Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD stellt deshalb Informationen zur Aufsichtsstruktur innerhalb der Evangelischen Kirche bereit.

Im Bereich der römisch-katholischen Kirche teilen sich fünf Diözesandatenschutzbeauftragte die Aufsicht über die Bistümer nach regionalen Gesichtspunkten auf. Eine Übersicht mit den Zuständigkeiten sowie die Kontaktdaten der einzelnen Datenschutzaufsichten der römisch-katholischen Kirche stellt das Katholische Datenschutzzentrums Frankfurt/Main zur Verfügung.

 Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben in diesem Bereich keine Zuständigkeiten.

 Entscheidungen und Handeln der kirchlichen Datenschutzbeauftragten unterliegen ausschließlich der Kontrolle durch die jeweilige innerkirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit.