Mastodon
Hier ein zentraler Satz aus meiner Sicht:
„In most cases, it will not be possible for large online platforms to comply with the requirements for valid consent if they confront users only with a binary choice between consenting to processing of personal data for behavioural advertising purposes and paying a fee“
Ach ja, aus meiner persönlichen Sicht ist das Modell von Meta nicht einmal Pay or Consent, weil Daten weiter eingesammelt und verarbeitet werden. Also keine Rechtsgrundlage ersichtlich
Der Europäische Datenschutzausschuss hat heute eine Opinion zum Thema „Pay or Consent“ bei großen Online-Plattformen wie Meta mit breiter Mehrheit beschlossen. Ich bin mit dem Inhalt an den entscheidenden Stellen sehr zufrieden und hatte heute in Brüssel dafür auch noch einmal geworben.
Pressemitteilung des EDPB hier: https://www.edpb.europa.eu/news/news/2024/edpb-consent-or-pay-models-should-offer-real-choice_en
Voller Text hier: https://www.edpb.europa.eu/news/news/2024/edpb-consent-or-pay-models-should-offer-real-choice_en
[1/2]
@Stellwerk @werrner @reticuleena Ja, @bfdi ist an die Behörde gebunden, @ulrichkelber ist mein privater Account
@jonasgraphie @Bundesregierung Es ist datenschutzrechtlich dieselbe Frage wie bei den Facebook Fanpages: Wie sieht die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung aus, da WhatsApp die bei der Nutzung des Kanals anfallenden Daten der Bürger:innen ja für eigene Zwecke verarbeitet. Bei FB haben wir nach umfangreicher rechtlicher Prüfung eine Weisung zur Einstellung herausgegeben, die von BReg vor Gericht angefochten wird, das wird eine wegweisende Entscheidung
@citizenk4te Das ist jetzt ein anderer Sachverhalt, als der aus Ihrem ersten Beitrag. Da wir das nicht in Kürze hier klären können, würden wir Sie bitten, eine entsprechende Beschwerde über unsere Kontaktseite einzureichen: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html / ÖA
@citizenk4te Der BfDI ist für die Telekommunikationsanbieter nur insofern zuständig, wie diese Kommunikationsdienstleistungen erbringen. TV gehört nicht dazu. Laut Impressum sitzt die TV-Sparte von Vodafone in Unterföhring, weshalb also die Kolleginnen und Kollegen des LDA Bayern datenschutzrechtlich zuständig sind: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Adressen/DE/LfD/Bayern.html
Wir würden Sie bitten, sich dorthin zu wenden. / ÖA
@beerisgood Unser „unnötig“ stand aber doch im Zusammenhang mit der Zeitverzögerung für Quick Freeze
@beerisgood Es war unnötig, weiter über die Vorratsdatenspeicherung zu sprechen, nachdem Gerichte einer anlasslosen Speicherung eine klare Grenze gesetzt hatten
Aus Sicht des Datenschutzes und der konsequenten Strafverfolgung ist die Nachricht aus Berlin gut: Quick Freeze hilft bei der Aufklärung von Straftaten und hätte längst eingeführt werden können. Hier hat die jahrelange Debatte über eine Vorratsdatenspeicherung trotz Gerichtsurteilen zu einer unnötigen Zeitverzögerung geführt. Der BfDI steht zur Beratung für konkreten Gesetzentwurf und Umsetzung in der Praxis zur Verfügung.
Zum ersten Mal bietet unsere Behörde Plätze beim Girls' Day an. Mädchen ab 12 Jahren können sich am 25. April Einblicke in unsere technischen Bereiche und Aufgaben verschaffen.
Unser IT-Labor zeigt, wie Webseiten und smarte Geräte auf ihre Datenverarbeitungen getestet werden.
Außerdem gibt's Einblicke in die Mediengestaltung mit Kamera, Licht, Ton und Schnittprogrammen. Das selbstproduzierte Video darf dann natürlich mitgenommen werden.
Mehr Infos und Anmeldung: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/6_Girls-Day.html
/ÖA
@itteam @bookstardust Die Moderationsleistung ist zum Glück überschaubar. Das liegt daran, das wir sehr strikt begrenzen, wer bei uns einen Account bekommt. Das Onboarding und Überprüfen von Anfragen macht den Großteil der Arbeit aus. Wir haben allerdings keine eigene Stelle dafür, sondern leisten das als Team noch nebenher. Letztendlich gab es aber keine speziellen Voraussetzungen, die erfüllt werden mussten. / ÖA
Für alle die an Zukunft, Digitalisierung und dem Recht auf ein analoges Leben interessiert sind: Die Aufzeichnung unseres Frühjahrsforums mit dem Thema "Ausschließlich digital? – Wie weit geht das Recht auf ein analoges Leben?" kann auf unserer Webseite angeschaut werden.
/ÖA
@SebastianGallehr @Cyb3rrunn3r @nikitamei @Bundesverband @digitalcourage Deshalb steht im Beitrag oben ja auch, dass Sie sich mit allen Beschwerden immer an die Landesbeauftragten für den Datenschutz im Bundesland Ihres Wohnortes wenden können. Die finden und kontaktieren dann die zuständige Behörde für Sie. Die Zuständigkeit ergibt sich aber nun einmal aus der DSGVO und damit aus dem Gesetz. Gleiches gilt für die Mechanismen der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden. / ÖA
@Cyb3rrunn3r @nikitamei @Bundesverband @digitalcourage So funktioniert das Datenschutzrecht nicht. In der DSGVO ist das Marktortprinzip verankert. Demnach ist immer die Aufsichtsbehörde am Sitz der europäischen Konzernzentrale zuständig. In Deutschland sind die Zuständigkeiten im BDSG geregelt. Und danach sind die Länder grundsätzlich für die Privatwirtschaft zuständig. Da geht es also nicht um Meinung, sondern um Gesetze. / ÖA
@Cyb3rrunn3r @nikitamei @Bundesverband @digitalcourage Paypal hat seinen Sitz in Luxemburg. Datenschutzrechtliche Beschwerden sollten daher immer direkt an die jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz im Bundesland des Wohnortes gerichtet werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html / ÖA