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@BMDS Herzlich Willkommen im Fediverse! Wir freuen uns, dass ihr den Weg auf unsere Instanz gefunden habt! 🤗 🥳
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In dieser Woche haben wir unsere ersten Denkwerkstätten zum Data Act und zum Digital Services Act ausgerichtet.
Das "Team Datenrecht" der BfDI dankt allen Teilnehmenden unserer Denkwerkstätten für den intensiven und konstruktiven Austausch. Unser Team konnte wertvolle Impulse gewinnen, welche Fragen zum Interplay der Digitalrechtsakte mit dem Datenschutzrecht die Praxis umtreiben, und verschiedene Lösungsansätze diskutieren. Darauf können wir aufbauen und Anwendungshilfen formulieren.
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Der EDSA hat Anwendungshilfen zum Zusammenspiel der DSGVO mit dem Digital Services Act (DSA) veröffentlicht.
Die Leitlinien des EDSA helfen den betroffenen Unternehmen, die Vorgaben des DSA im Einklang mit der DSGVO umzusetzen.
Zu den Leitlinien läuft bis zum 31. Oktober 2025 eine öffentlichen Konsultation. Interessierte Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern können dabei Stellung nehmen.
Mehr Infos: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025/15_DSA-DSGVO.html
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Heute richtet die @DS_Stiftung den #DatenTag aus. Gerade läuft die Rede der BfDI Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschnieder.
Zu Livestream geht es hier: https://stiftungdatenschutz.org/veranstaltungen/unsere-veranstaltungen-detailansicht/datentag-datenschutz-grundrecht-geselllschaft-579
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@sven222 @viennawriter Spotify liegt im Zuständigkeitsbereich der Berliner Kolleginnen und Kollegen @BlnBDI.
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@ij Über das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO können auch veraltete Kontaktdaten berichtigt werden. Außerdem kann ggf. über das Recht auf Löschung nach Art. 17 die Löschung von Daten gefordert werden.
Schließlich kann eine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde erhoben werden.
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@ij Sofern für den Verantwortlichen aber erkennbar ist, dass diese Kontaktmöglichkeit nicht mehr besteht („Nachricht unzustellbar“), muss eine andere Kontaktmöglichkeit genutzt werden.
Jeder potentiell betroffenen Person raten wir, bei Ausbleiben einer Informierung eine Auskunft über die gespeicherten Daten nach Art. 15 DSGVO anzufordern. So kann zunächst festgestellt werden, ob und wenn ja welche Daten überhaupt noch gespeichert sind.
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@ij Hier unser Versuch einer kurzen Antwort: Wenn ein Verantwortlicher weiß, dass ein konkreter Datensatz einer Person betroffen oder sehr wahrscheinlich betroffen ist und der Verantwortliche für diesen Datensatz konkrete Kontaktmöglichkeiten (z.B. E-Mail) hat, sollte aus unserer Sicht eine individuelle Benachrichtigung erfolgen.
In dem geschilderten Beispiel wäre also dem Verantwortlichen eine Benachrichtigung an das benutzte persönliche E-Mail-Konto erstmal grundsätzlich möglich.
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@Belibaste Das stimmt wohl, der einfachste Text ist es nicht! 😅
Zielgruppe der Broschüre ist auch eher ein Fachpublikum, also z.B. Datenschutzbeauftragte in Behörden und Betrieben.
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Die Informationsbroschüre zum Datenschutzrecht mit den Gesetzestexten von DSGVO und BDSG ist in einer neuen Auflage ab sofort wieder digital und gedruckt verfügbar.
Die Informationsbroschüre soll dazu beitragen, einen Überblick über die Regelungen der DSGVO und des BDSG zu erhalten. Sie enthält neben den Gesetzestexten und den Erwägungsgründen zur DSGVO Erläuterungen zu einzelnen Themenkomplexen und zu unbestimmten Rechtsbegriffen.
Zur Broschüre: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/INFO1.html
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