Rundschreiben zu anonymen/pseudonymen Anträgen nach dem IFG
Datum06.11.2018
In diesem Rundschreiben gibt die BfDI hinweise, wie mit anonymen/pseudonymen Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz umzugehen ist. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, wann der "Klarname" des Antragstellers erhoben werden darf.