Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 30.April 2021

Pressemitteilung 8/2021

BfDI: Möglichkeiten der Corona-Warn-App nutzen

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, fordert, dass auch die Corona-Warn-App (CWA) zur Registrierung bei Geschäften und in der Gastronomie genutzt werden kann: Seit dem Update 2.0 hat die Corona-Warn-App eine gut funktionierende und gleichzeitig datenschutzfreundliche Clustererkennung. Das müssen wir jetzt nutzen. Die Bundesländer sollten Ihre Verordnungen so öffnen, dass auch ein pseudonymes digitales Einchecken rechtlich möglich ist.

Das Infektionsschutzgesetz erlaubt den Bundesländern die Erhebung personenbezogener Daten zur Pandemiebekämpfung. Der BfDI stellt aber klar: Das bedeutet nicht, dass die Daten zwangsläufig gesammelt werden müssen. Die Corona-Warn-App hat bereits über 27 Millionen Nutzerinnen und Nutzer, die schneller und unkomplizierter als über jeden anderen Weg gewarnt werden können. Wenn die Länder Ihre Verordnungen anpassen, verbessern wir gleichzeitig Gesundheitsschutz und Datenschutz.
Eine Öffnung der Landesverordnungen für die Corona-Warn-App würde außerdem die Gesundheitsämter entlasten, die aktuell nur sehr selten auf die Kontaktdaten von Geschäften und gastronomischen Einrichtungen zugreifen, da die CWA alle Nutzerinnen und Nutzer ohne den Umweg über das Gesundheitsamt informieren würde. Professor Kelber fordert außerdem eine stetige Weiterentwicklung der App: Auch eine automatische Clustererkennung ist möglich. Je mehr Menschen mitmachen, umso größer ist der Nutzen für uns alle, indem wir Infektionsketten sofort unterbrechen.
Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder empfiehlt in einer Entschließung vom 29. April den Bundesländern, weitere Schritte zum Umgang mit den Möglichkeiten des Updates der Corona-Warn-App zu prüfen. Andere Registrierungswege sollen trotzdem erhalten bleiben. Das bedeutet, dass sowohl ein Check-In mit anderen Registrierungsapps, als auch die Angabe der Kontaktdaten in Papierform bestehen bleiben.