Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 23.Januar 2019

Pressemitteilung 01/2019

Erstes Treffen der Europäischen Datenschutzbeauftragten in 2019

Bei der ersten Sitzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) im neuen Jahr wurden erneut wichtige Weichen für den europäischen Datenschutz gestellt. Themen waren unter anderem der EU-US Privacy Shield, Leitlinien zur Zertifizierung und die Verbesserung der Kommunikation mit Social-Media-Anbietern bei Datenschutzvorfällen.

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war der Beschluss des Berichts zur Zweiten Jährlichen Gemeinsamen Überprüfung des Privacy Shield. In diesem finden sich Anregungen, wie das Abkommen weiter verbessert werden kann. Denn auch wenn die US-Behörden wichtige Schritte unternommen haben, um die Vorgaben des Privacy Shield effektiver zu überprüfen, bleiben nach wie vor gewichtige Kritikpunkte. Nach wie vor fehlen eine dauerhafte Besetzung der Ombudsperson und die Offenlegung ihrer Befugnisse gegenüber den Sicherheitsbehörden. Hierzu erklärt der BfDI: Es bleibt nach wie vor zweifelhaft, ob der Ombudspersonmechanismus in der Praxis das erforderliche Maß an Rechtschutz gewährt. Ich erwarte von unseren amerikanischen Freunden, dass sie hier für die nötige Klarheit sorgen.

Ein weiterer wichtiger Punkt war die Verabschiedung der Guidelines on Certification. Die Leitlinien sollen Anhaltspunkte für die Ausgestaltung von Zertifizierungsprozessen nach der DSGVO geben. Gemeinsam mit den bereits im Dezember vergangenen Jahres verabschiedeten Guidelines on Accreditation dienen beide Papiere als wichtige Orientierungshilfen. Es liegt nun ein weiteres Puzzleteil vor, um auch in Deutschland das Verfahren zur Schaffung der Voraussetzungen für die Zertifizierung des DSGVO-konformen Datenschutzes endlich finalisieren zu können.

Schließlich hat sich der EDSA auf Anregung Deutschlands im Nachgang des hiesigen Doxxing-Skandals auch mit der Frage befasst, wie die aufsichtsrechtliche Kommunikation mit Social-Media-Anbietern und anderen IT-Unternehmen verbessert und vor allem beschleunigt werden kann. Ziel soll es sein, bei Datenschutzvorfällen schneller reagieren zu können, um negative Auswirkungen für die Betroffenen möglichst gut zu minimieren. Hierzu einigte man sich darauf, gemeinsam technische und organisatorische Maßnahmen zu erörtern, um in Eilfällen eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit den verantwortlichen Stellen zu ermöglichen. Die deutschen Datenschutzbehörden werden dazu einen Vorschlag vorlegen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber betonte nach seiner ersten Teilnahme am EDSA noch einmal die Wichtigkeit dieses Gremiums: Daten kennen schon lange keine Grenzen mehr. Daher muss auch ihr Schutz grenzübergreifend sein. Mit der DSGVO wurde uns ein mächtiges Werkzeug in die Hand gelegt, den Datenschutz so zu gestalten, dass davon eine halbe Milliarde Menschen in ganz Europa profitieren. Das funktioniert aber nur, wenn alle europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Der EDSA schafft hierfür die erforderliche Grundlage. Und wenn auch die Abstimmungsprozesse bei so vielen Beteiligten naturgemäß mitunter mühsam sind, lohnt es sich mit Blick auf das große Ziel, weltweit das beste Datenschutzniveau zu gewährleisten, allemal.