Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 04. September 2018

Pressemitteilung 09/2018

100 Tage DSGVO: Die DSGVO lernt Laufen

Mit dem Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor 100 Tagen wurde das Datenschutzrecht umfassend novelliert. Von Beginn an war das Interesse an dem neuen Recht groß. Es gab im Vorfeld viel öffentliche Kritik, für die leider oft Fehlinformationen ursächlich waren.

Andrea Voßhoff: Bürgerinnen und Bürger nehmen ihre neuen Rechte nach der DSGVO verstärkt wahr. Dies ist auch anhand der signifikant gestiegenen Eingänge bei den Aufsichtsbehörden erkennbar. So erreichten mein Haus seit dem 25. Mai bis Mitte August insgesamt 1.020 Beschwerden und 1.453 Allgemeine Anfragen. Auch die in meinen Zuständigkeitsbereich fallenden Institutionen nehmen ihre Pflichten ernst, meldeten im vorgenannten Zeitraum 4.254 potentielle Datenschutzverstöße und baten darüber hinaus um Beratung. Mit bisher 262 europaweit anhängigen Fällen, haben die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden ihre gemeinsame koordinierende Tätigkeit aufgenommen. Diese Entwicklung ist zu begrüßen, denn sie zeigt: Die DSGVO lernt Laufen.

Viele der um den 25. Mai in der Öffentlichkeit kursierenden Fehlinformationen zur DSGVO haben zu unnötiger Unsicherheit geführt. So wurde das Ende der Fotografie vorhergesagt und die DSGVO als überflüssiges Bürokratiemonster bezeichnet. Es wurde eine Abmahnwelle befürchtet oder die massenweise Verhängung von Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden. Solche Szenarien sind ausgeblieben.

Hintergrundinformationen:

Konkret stärkt die DSGVO unter anderem die Betroffenenrechte von 500 Millionen EU-Bürgern, beispielsweise durch erhöhte Anforderungen an die Transparenz und umfangreichere Informations- und Benachrichtigungspflichten der Unternehmen und Behörden. Bürgerinnen und Bürgern können so leichter Konsequenzen und Reichweite der Datenverarbeitung absehen und ihre Rechte besser in Anspruch nehmen.