Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 11. Juli 2018

Pressemitteilung 07/2018

6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit: Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Verwaltungsinformationen wächst weiter!

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Andrea Voßhoff hat heute ihren 6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017 vorgelegt.

Bei den Bundesbehörden gingen in diesen beiden Jahren insgesamt 21.805 Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ein. Damit wurden die Zahlen der Jahre 2014 / 2015 deutlich überschritten (damals waren es 18.139 Anträge). Sodann erreichten die BfDI im Berichtszeitraum insgesamt 790 Eingaben, von denen in 702 Fällen um Vermittlung zu IFG-Anträgen gebeten wurde. In den übrigen Fällen wurden allgemeine Auskünfte zum IFG erteilt.

Andrea Voßhoff: Die erneute Steigerung der IFG-Anträge zeigt deutlich, dass das Recht auf Informationszugang inzwischen zum „Werkzeugkoffer“ des mündigen Bürgers in einer auf Offenheit, Diskurs und Partizipation angelegten Gesellschaft geworden ist. Der Staat ist nicht länger die unzugängliche Trutzburg, in der Verwaltungsinformationen „hinter Schloss und Riegel“ versteckt bleiben.

Verbesserungspotential sieht die BfDI nach wie vor im Bereich der Umweltinformationen und Verbraucherinformationen. Hierfür gilt das Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Darin ist bisher noch keine Ombudsfunktion vorgesehen. Dazu Voßhoff: Erneut fordere ich den Gesetzgeber auf, das UIG und das VIG entsprechend zu evaluieren, damit meine Ombuds-, Beratungs- und Kontrollfunktion künftig auch Bürgerinnen und Bürgern, die Hilfe beim Zugang zu Umwelt- oder Verbraucherinformationen brauchen, zur Verfügung steht.

Über den Tätigkeitsbericht

Der 6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017 gibt einen Überblick über die Entwicklung des Informationsfreiheitsrechtes, die Rechtsprechung zum IFG und die Aktivitäten der BfDI. Der Bericht ist abrufbar auf der Internetseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unter www.informationsfreiheit.bund.de und kann – wie auch andere Informationsmaterialien – kostenlos unter folgender Anschrift angefordert werden:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstraße 30, 53117 Bonn, E-Mail poststelle@bfdi.bund.de.

Anlage zur BfDI-Pressemitteilung für den 6. Tätigkeitsbericht zur informationsfreiheit Ausgewählte Themen

6. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2016-2017