Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 25. Mai 2018

Pressemitteilung 04/2018

Die Datenschutzgrundverordnung: Mehr Rechte für die Bürger

Mit dem heutigen Tag wird die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar anzuwendendes Recht. Die Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, sieht hierin einen Meilenstein für das Menschenrecht auf den Schutz persönlicher Daten.

Andrea Voßhoff: Die DSGVO ist eine entschlossene Antwort auf die datenschutzrechtlichen Fragen des 21. Jahrhunderts. Sie stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und gibt ihnen die Möglichkeit, die Kontrolle über ihre Daten wiederzuerlangen. Nur so kann auch in der digitalen Welt ein effektiver Grundrechtsschutz gewährleistet werden. Die DSGVO wird daher maßgeblich dazu beitragen, die Herausforderungen der Digitalisierung erfolgreich zu meistern.

Als unmittelbar geltendes europäisches Gesetz ersetzt die DSGVO die nationalen Datenschutzgesetze. Sie schafft damit für über 500 Millionen Menschen in der EU einen einheitlich hohen Datenschutzstandard. Darüber hinaus entfaltet sie auch eine globale Strahlkraft, da sie nicht nur für Unternehmen und Behörden innerhalb der EU gilt. In ihren Anwendungsbereich fallen auch solche mit Sitz außerhalb der Union, die gezielt den europäischen Markt adressieren.

Konkret stärkt das neue Datenschutzrecht unter anderem die Betroffenenrechte, beispielsweise durch erhöhte Anforderungen an die Transparenz und umfangreichere Informations- und Benachrichtigungspflichten der Unternehmen und Behörden. Bürgerinnen und Bürgern können so leichter Konsequenzen und Reichweite der Datenverarbeitung absehen und ihre Rechte besser in Anspruch nehmen. Weitere neue Rechte wie der Anspruch auf Datenportabilität oder das „Recht auf Vergessenwerden“ erhöhen den Einfluss des Einzelnen auf die Verarbeitung seiner Daten.

Genauere Informationen über diese und weitere Möglichkeiten, wie Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe der DSGVO wieder die Kontrolle über ihre Daten übernehmen können, finden sich beispielsweise auf der Website des Projektes „Deine Daten. Deine Rechte“ der Digitalen Gesellschaft e.V. oder auf der Website der Europäischen Kommission.

Auch die Datenschutzaufsichtsbehörden bieten auf ihren Websites eine Vielzahl von Informationen rund um das neue Recht an. So finden unter anderem kleinere und mittlere Unternehmen, Vereine, Freiberufler und andere kleinere Institutionen oder Stellen bei den für Sie zuständigen Landesaufsichtsbehörden Handreichungen und Checklisten, um die erforderlichen Anpassungen an die DSGVO erfolgreich bewältigen zu können.

Das neue Recht ist vielfach mit Sorgen und Verunsicherung verbunden. Trotzdem rät Andrea Voßhoff, die DSGVO als Chance zu betrachten: Datenschutz schafft Vertrauen. Das Interesse an datenschutzfreundlichen Produkten und Dienstleistungen nimmt stetig zu. Wer Datenschutz als Qualitätsmerkmal einsetzt, kann aus dem hierfür entstehenden „Mehraufwand“ schnell einen echten „Mehrwert“ generieren.