Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin 30. April 2018

Pressemitteilung 03/2018

Die richtigen Lehren aus dem Facebook-Skandal ziehen

Neben der aktuellen Entschließung der in der vergangenen Woche stattgefundenen 95. Datenschutzkonferenz begrüßt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, dass der Deutsche Bundestag die aktuelle Diskussion über Facebook und Cambridge Analytica dazu nutzt, das Risiko der Datenverarbeitung im Internet grundlegend aufzuarbeiten.

Andrea Voßhoff: Der aktuell diskutierte Vorfall hat die Risiken der Datenverarbeitung bei Facebook ans Licht geholt. Diese dürfen jetzt nicht wieder im Dunkeln versinken. So gravierend die Vorwürfe dabei sein mögen, dürfen sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie vermutlich nur ein kleines Puzzlestück des datenschutzrechtlich problematischen Geschäftsmodells von entsprechenden Unternehmen sind. Auch wenn man vermeintlich die Spitze des Eisberges umschifft hat, lauert unter der Wasseroberfläche nach wie vor die Gefahr. Um diese in den Griff zu bekommen, muss man sich endlich ein detailliertes Bild der unteren sieben Achtel des Eisbergs verschaffen.

Die aktuelle Diskussion um Facebook und Cambridge Analytica ist nur ein Beispiel für die vielen datenschutzrechtlichen Risiken, denen Internetnutzerinnen und -nutzer alltäglich ausgesetzt sind. Als eine Folge der fortschreitenden Digitalisierung werden immer mehr Datenspuren hinterlassen, die mittels Big-Data-Technologie verknüpft werden können, um aussagekräftige Profile zu bilden.

Dass der aktuelle Vorfall im Zusammenhang mit Cambridge Analytica nur ein Beispiel für die vielen datenschutzrechtlichen Risiken ist, denen Nutzerinnen und Nutzer des sozialen Netzwerks ausgesetzt sind, belegt eine aktuelle Mitteilung von Facebook an die US-Börsenaufsicht. In dieser räumt das Unternehmen ein zu erwarten, bei den aktuellen internen Untersuchungen auf weitere Fälle von Datenmissbrauch zu stoßen.

Nicht zuletzt aus diesem Grund fordert die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in einer aktuellen Entschließung soziale Netzwerke dazu auf, ihre Geschäftsmodelle an der neuen Datenschutzgrundverordnung auszurichten und sich dabei neben der rechtlichen auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst zu werden.

Vor der DSK hatten bereits die europäischen Datenschutzbehörden der Artikel 29-Gruppe bekannt gegeben, bei der datenschutzrechtlichen Bewertung dieses Themas künftig noch enger zusammenarbeiten zu wollen.

Hierzu erklärt Andrea Voßhoff: Um als Aufsichtsbehörde effektiv Vorfälle wie den aktuellen Facebook-Skandal aufklären zu können, muss die Politik Voraussetzungen für ein starkes Datenschutzrecht mit ebenso starken Aufsichtsbehörden schaffen. Mit der DSGVO ist hier ein erster Schritt in die richtige Richtung gegangen worden. Wichtig ist es nun, diesen Weg konsequent weiter zu gehen und mit der ePrivacy Verordnung die Rechte der Internetnutzerinnen und -nutzern weiter zu stärken. Denn wer die Digitalisierung erfolgreich gestalten will, muss auch für einen starken Datenschutz sorgen.