Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 29. Januar 2018

Pressemitteilung 01/2018

Zum Europäischen Datenschutztag 2018: Datenschutz sichert die digitale Souveränität

Aus Anlass des 12. Europäischen Datenschutztages lädt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am heutigen Montag in die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund. Die zentrale deutsche Veranstaltung steht unter dem Motto „Souveränität in der digitalen Welt – eine Illusion?“

Dazu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff: Angesichts internationaler Internet-Monopolisten und zunehmender staatlicher Überwachung ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wichtiger denn je für die digitale Souveränität der Bürgerinnen und Bürger. Damit dieses Grundrecht auch in einer globalisierten Welt umgesetzt wird, gilt ab 25. Mai 2018 die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Gestärkt wird dieser europaweite Rechtsrahmen durch die E-Privacy-Verordnung, die derzeit in Brüssel verhandelt wird. Die Bundesregierung sollte hier die ambitionierten Vorschläge des Europäischen Parlaments für den besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger bei elektronischer Kommunikation konsequent unterstützen.
Wenn die informationelle Selbstbestimmung in der digitalen Welt nicht zur Illusion verkommen soll, dann müssen Internetnutzerinnen und -nutzer etwa frei entscheiden können, ob ihr Surfverhalten gespeichert und analysiert werden darf. Dieses grundlegende Recht muss in der E-Privacy-Verordnung festgeschrieben werden. Nachdem die Werbewirtschaft es jahrelang versäumt hatte, freiwillige Maßnahmen wie die „Do-not-Track“-Einstellung in Browsern effektiv umzusetzen, muss nun der Gesetzgeber das Manko beheben.
Andrea Voßhoff warnt auch davor, das etablierte Konzept des Datenschutzes durch die unbestimmte Idee einer Datensouveränität zu ersetzen. Gerade in Zeiten von Big Data kommt dem Schutz des Individuums eine grundsätzliche Bedeutung zu. „Konfrontiert mit mächtigen Datenkonzernen benötigen Internetnutzerinnen und –nutzer rechtsstaatlichen Schutz vor unfairen und undurchsichtigen Geschäftsmodellen. Erst der Datenschutz mit seinen etablierten Prinzipien wie Zweckbindung und Einwilligung schafft das dringend benötigte Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in digitale Technologien, Produkte und Dienstleistungen.“

Über den Europäischen Datenschutztag
Am 29. Januar 2019 wird europaweit zum zwölften Mal der Datenschutztag begangen. Der Europäische Datenschutztag wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Er erinnert jährlich an die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention am seit am
28. Januar 1981, eines der Gründungsdokumente für den grenzübergreifenden Datenschutz.