Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 21. Dezember 2017

Pressemitteilung 24/2017

Datenschutz kompakt: Der Europäische Datenschutzausschuss

Ab dem 25. Mai 2018 kann der Europäische Datenschutzausschuss grenzübergreifende Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung ahnden. Ein Infoblatt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) informiert über Rolle und Kompetenzen des neuen Gremiums.

Ab dem 25. Mai gilt die Datenschutz-Grundverordnung europaweit. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) wird dann unter anderem im Rahmen des Kohärenzverfahrens dafür sorgen, dass die Vorschriften EU-weit möglichst einheitlich umgesetzt werden. Können sich die betroffenen Datenschutzaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten nicht auf eine gemeinsame Linie bei Datenschutzverstößen einigen, kann der EDSA strittige Fragen rechtsverbindlich lösen.

Über die Kompetenzen und Aufgaben des EDSA und die Arbeit der deutschen Datenschutzbehörden in dem neuen Brüsseler Gremium informiert ein Infoblatt der BfDI aus der Reihe "Datenschutz kompakt".