Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 01. Dezember 2017

Pressemitteilung 22/2017

E-Privacy: Datenschutz darf nicht von kommerziellen Erwägungen gesteuert sein!

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bemängelt eine am 30. November 2017 veröffentlichte Studie zu den hypothetischen Auswirkungen der geplanten E-Privacy-Verordnung. Die Studie des WIK Instituts konzentriert sich einseitig auf die vermeintlich negativen Folgen für das Online-Werbegeschäft und ignoriert dabei potenzielle Chancen, die sich für die Branche aufgrund der Änderungen ergeben könnten.

Die E-Privacy-Verordnung soll den Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel neu fassen. Der Entwurf der EU-Kommission und Vorschläge des Europäischen Parlaments sehen vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Analyse ihres Surfverhaltens über entsprechende Einstellungen ihres Browsers pauschal untersagen können. Derzeit beraten die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten über ihre Verhandlungsposition. Eine Studie des WIK Instituts beleuchtet nun die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Werbe- und Medienbranche.

Andrea Voßhoff:
„Ich hätte mir gewünscht, dass man für eine Studie über die Auswirkungen der E-Privacy-Verordnung einen ausgewogeneren Ansatz gewählt hätte. Leider wurde die Chance vertan, im Rahmen der Studie beispielsweise auch neue Geschäftsmodelle mit datenschutzfreundlicherem Tracking des Nutzerverhaltens zu beleuchten. Das in der Studie skizzierte düstere Szenario dürfte daher niemanden überraschen, greift aber zu kurz. Ich bin der festen Überzeugung, dass Internetnutzerinnen und -nutzer frei entscheiden sollten, ob ihr Surfverhalten gespeichert und analysiert werden darf. Dieses grundlegende Recht wird keineswegs zum Untergang der Werbewirtschaft und damit des Internets führen. Die Werbewirtschaft hat es jahrelang versäumt, freiwillige Maßnahmen wie die „Do-not-Track“-Einstellung in Browsern effektiv umzusetzen. Nun darf man sich nicht beschweren, wenn der Gesetzgeber dieses Manko behebt.“

Hintergrund zur Studie
Für die vom Bundesministerium für Wirtschaft beim hauseigenen WIK Institut in Auftrag gegebene Studie wurden ausschließlich Stakeholder aus dem Umfeld der Digitalen Wirtschaft, der Verlage und der Online-Werbewirtschaft interviewt. Gefragt wurde, welchen Einfluss die im Entwurf für eine E-Privacy-Verordnung vorgeschlagenen Regelungen auf bestehende Geschäftsmodelle haben wird und wie hoch die hieraus resultierenden Einbußen sein werden. So sollen bereits die kurzfristigen Einbußen ein Drittel des gesamten digitalen Werbebudgets betragen. Mittel- bis langfristig sei zu erwarten, dass die Werbebudgets in geschlossene Systeme, das heißt Soziale Netzwerke, wandern und alternativ Bezahlschrankensysteme etabliert werden.