Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 02.02.2016

Pressemitteilung 03/2016

Safe Harbor Nachfolgeerklärung „Privacy Shield“ muss gründlich geprüft werden

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission über eine Nachfolgeübereinkunft zum Safe Harbor Abkommen.

Andrea Voßhoff: Es ist erfreulich, dass die von Seiten der Datenschutzaufsicht gesetzte Frist maßgeblich dazu beigetragen hat, die seit Jahren festgefahrenen Verhandlungen über eine Safe Harbor Nachfolge zu einem – hoffentlich positiven – Abschluss zu bringen. Es bleibt abzuwarten, ob und vor allem wie schnell die Ankündigung der Vereinbarung auch umgesetzt wird. Zudem wird sehr genau zu prüfen sein, ob diese neue Vereinbarung tatsächlich die notwendigen Garantien für rechtskonforme Datenübermittlungen in die USA erfüllen kann. Nachdem der EuGH den vermeintlich sicheren Hafen für unsicher erklärt hat, muss sichergestellt werden, dass der neue „EU-US Datenschutzschild“ auch wirklich seinen Namen verdient und nicht an den entscheidenden Stellen löchrig ist.

Die Europäische Kommission hat heute bekanntgegeben, sich mit den amerikanischen Verhandlungspartnern auf eine neue Grundlage für den Datentransfer zwischen der EU und den USA geeinigt zu haben. Die neue Übereinkunft soll EU-US Privacy Shield heißen.