Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 17. Dezember 2014

Pressemitteilung 18/2014

Bundestag stärkt unabhängige Datenschutzkontrolle

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat heute abschließend über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde" beraten. Über diesen Gesetzentwurf wird das Plenum des Deutschen Bundestages am 18. Dezember 2014 in zweiter und dritter Lesung abstimmen. Mit dem Gesetz wird die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ab 2016 in eine eigenständige oberste Bundesbehörde umgewandelt. Die zurzeit bestehende Rechtsaufsicht der Bundesregierung und die Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums werden abgeschafft. Die BfDI wird künftig ausschließlich einer parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle unterliegen.

Andrea Voßhoff: Ich begrüße, dass der Gesetzgeber nunmehr die seit nahezu 20 Jahren bestehenden europarechtlichen Anforderungen umsetzt und eine völlig unabhängige Datenschutzaufsicht auf Bundesebene einrichtet. Es ist auch erfreulich, dass der Innenausschuss die in der öffentlichen Anhörung am 1. Dezember 2014 geäußerte erhebliche Kritik der Sachverständigen zu einem Teil aufgegriffen hat und Zeugenaussagen der BfDI künftig ohne Einverständnis der Bundesregierung möglich sein werden.

Es ist jedoch bedauerlich, dass der Gesetzgeber meine weiteren Vorschläge nicht aufgegriffen hat, die die Herstellung einer nicht nur formal unabhängigen, sondern auch funktionsfähigen Datenschutzaufsicht zum Ziel haben.

Ich hoffe jedoch sehr, dass sich der Deutsche Bundestag angesichts der rasanten technologischen Entwicklung und des in den letzten Jahren sichtbar gewordenen Ausmaßes staatlicher Überwachung zu einer starken, funktionsfähigen und damit auch tatsächlich unabhängigen Datenschutzaufsicht bekennt. Nur so kann ich meine Aufgabe als Hüterin der Grundrechte in gebotener Weise wahrnehmen und die Datenschutzkontrolle wird nicht zum Feigenblatt. Ich appelliere daher an den Gesetzgeber, mit dem Haushalt für das Jahr 2016 hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.