Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, den 27. Januar 2011

Pressemitteilung 4/2011

Schaar: Den gläsernen Energienutzer darf es nicht geben

Im Vorfeld der morgigen Anhörung zum Datenschutz und zur Datensicherheit digitaler Zähler („Smart Metering“) erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

Im Vorfeld der morgigen Anhörung zum Datenschutz und zur Datensicherheit digitaler Zähler („Smart Metering“) erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

Die erhobenen digitalen Daten über den Energieverbrauch sind hoch sensibel. Aus ihnen lassen sich detaillierte Erkenntnisse über die individuellen Lebensgewohnheiten gewinnen. Gesetzliche Schutzvorkehrungen und technische Standards müssen deshalb den Datenschutz bei den intelligenten Messeinrichtungen sicherstellen.

So wichtig es ist, dem Einzelnen ein möglichst genaues Bild über seinen Energieverbrauch zu vermitteln, umfassende Nutzungsprofile, die von Dritten ausgelesen werden könnten, dürfen dabei nicht entstehen. Die technischen Systeme sind so zu gestalten, dass sie möglichst wenig personenbezogene Daten registrieren. Die Betroffenen müssen auch jederzeit wissen und steuern können, welche Daten erhoben und gespeichert werden.

Schließlich müssen intelligente Stromzähler und deren Infrastruktur („Smart Grids“) wirksam gegen Missbrauch und Manipulation gesichert werden. Dies gilt insbesondere mit Blick darauf, dass die Infrastruktur auch Einwirkungsmöglichkeiten auf die Endgeräte über das Netz eröffnen kann.

Wie von der Europäischen Union gefordert, dürfen in Deutschland seit Anfang 2010 nur noch digitale Zähler zur Messung und Steuerung des Energieverbrauchs eingebaut werden, um so zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen.