Informationsfreiheit
Informationsfreiheit gewährt jedem ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes und die Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat zum Ziel, das Vertrauen zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern zu stärken, indem öffentliches Verwaltungshandeln für Bürger transparenter und nachvollziehbar gemacht wird.
Seit dem 1. Januar 2006 ermöglicht das Gesetz innerhalb bestimmter Schranken den freien Zugang zu amtlichen Informationen (z.B. Akteneinsicht) der öffentlichen Stellen des Bundes und die Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge. Hierzu gehören neben den Ministerien und den nachgeordneten Bundesbehörden unter anderem auch die Deutsche Rentenversicherung Bund, die bundesunmittelbaren Krankenkassen und Unfallversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und – seit 1. Januar 2011 – auch die gemeinsamen Einrichtungen nach § 50 Abs. 2 SGB II (Jobcenter).