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BfDI begrüßt die europäische KI-Verordnung Bonn, den 13. März 2024

Das Europäische Parlament hat heute die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) der EU verabschiedet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begrüßt die KI-Verordnung als Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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es ist ein menschlicher Kopf aus digitalen Zahlen und Symbolen abgebildet (verweist auf: BfDI begrüßt die europäische KI-Verordnung)

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Kurzposition: Verschlüsselung und Backups

Egal ob in Organisationen oder als Privatperson: Verschlüsselung bringt einen klaren Mehrwert für den Schutz personenbezogener Daten – Verschlüsselung stärkt das Datenschutz-Ziel „Vertraulichkeit“. Mittels guter Verschlüsselung geschützte Daten lassen ohne den korrekten Schlüssel keine Rückschlüsse auf die geschützten Daten zu. Das verringert Risiken, wie z.B. unberechtigte Verarbeitung oder Kenntnisnahme.

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Presse­mitteilungen

BfDI begrüßt die europäische KI-Verordnung

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