Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Die Zentrale Anlaufstelle (ZASt)

Die ZASt koordiniert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäischen Kommission.

Im europaweit einmaligen föderalen System ermöglicht sie es den Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, dem EDSA und der Europäischen Kommission ohne Kenntnis der deutschen Zuständigkeitsverteilung mit den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten.

Obgleich beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) angesiedelt, ist die ZASt organisatorisch von diesem getrennt. Diese organisatorische Trennung soll etwaigen Interessenkollisionen entgegenwirken und sicherstellen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder beim Informationsfluss von und nach Europa gleich behandelt werden.

Die Aufgaben der ZASt beschränken sich darauf, die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bei ihren Aufgaben zu unterstützen, ohne selbst Aufgaben der Datenschutzaufsicht wahrzunehmen. Für das Außenverhältnis gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Unternehmen ist die ZASt nicht zuständig und kann insoweit nicht tätig werden.

Deutschland hat – europaweit einmalig – ein föderales System der staatlichen Datenschutzaufsicht, bestehend aus dem Datenschutzbeauftragten des Bundes und den Datenschutzbehörden der Bundesländer. Als Schnittstelle zur europäischen Ebene dient dabei die Zentrale Anlaufstelle (ZASt). Sie gewährleistet eine wirksame Beteiligung und eine reibungslose Zusammenarbeit aller deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden. Mehr erfahren: Aufgaben der Zentralen Anlaufstelle (ZASt)

es ist ein Tablet und Stift vor einem Bildschirm mit der EU-Flagge abgebildet (verweist auf: Aufgaben der Zentralen Anlaufstelle (ZASt))

Für Verantwortliche mit europäischer Niederlassung ist bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen die federführende Aufsichtsbehörde im Mitgliedstaat der europäischen Hauptniederlassung alleiniger Ansprechpartner (One-Stop-Shop-Prinzip). Die betroffenen europäischen Aufsichtsbehörden arbeiten untereinander für eine einheitliche Rechtsanwendung zusammen (Kooperationsverfahren). Gegenüber dem Verantwortlichen tritt ausschließlich die federführende Aufsichtsbehörde in Erscheinung. Mehr erfahren: Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in Deutschland und Europa nach der DSGVO

 Händeschütteln und im Vordergrund sind digitale Zeichen dargestellt (verweist auf: Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in Deutschland und Europa nach der DSGVO)

Die ZASt ist Ansprechpartner für die deutschen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden sowie für den Europäischen Datenschutzausschuss und die Europäische Kommission. Anfragen von anderer Stelle, wie z. B. Bürgeranfragen, fallen nicht in den Aufgabenbereich der ZASt und werden von ihr nicht bearbeitet.

Mehr erfahren: Kontakt zur Zentralen Anlaufstelle (ZASt)

es sind zwei Zahnräder abgebildet und je ein Zahnrad ist mit der  Deutschland- oder Europaflagge bedruckt  (verweist auf: Kontakt zur Zentralen Anlaufstelle (ZASt))