Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Telekommunikation und Telemedien

Hier finden Sie Positionen des BfDI und Grundsatzartikel zum wichtigen datenschutzrechtlichen Thema "Telekommunikation" und "Telemedien".

Der europäische Gesetzgebende plant, Anbietende von Messenger- und Hostingdiensten zum Auffinden von Materialien des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs zu verpflichten, sämtliche private Kommunikation und Dateien zu durchleuchten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vorhaben höchst problematisch.  Mehr erfahren: Die geplante Verordnung zur Behinderung und Bekämpfung von Kindesmissbrauch – die sogenannte „Chatkontrolle“

Smartphone auf dem Nachrichten ausgetauscht werden (verweist auf: Die geplante Verordnung zur Behinderung und Bekämpfung von Kindesmissbrauch – die sogenannte „Chatkontrolle“)

Eine sichere Authentifizierung von Kundinnen und Kunden bei Telekommunikationsanbietern ist wichtig, da möglicherweise personenbezogene Daten preisgegeben werden oder Verträge geändert werden können. Welche Risiken bestehen und welche Parameter zu bedenken sind, hat der BfDI in diesem Arbeitspapier zusammengefasst. Mehr erfahren: Authentifizierung im Bereich Telekommunikation – Risikofelder

Smartphone wird zur Authentifizierung bei Nutzung eines Laptops genutzt. (verweist auf: Authentifizierung im Bereich Telekommunikation – Risikofelder)

Der BfDI hat am 29. Juni 2020 ein Positionspapier zur Anonymisierung unter der DSGVO unter besonderer Berücksichtigung der TK-Branche veröffentlicht. Es entstand nach der Durchführung des ersten öffentlichen Konsultationsverfahrens der Behörde. Mehr erfahren: Anonymisierung - Eine Standortbestimmung zwischen der DSGVO und dem TKG

Hände sind auf einer Laptoptastatur und darüber schwebt ein digitales Schloss und digitale Symbole  (verweist auf: Anonymisierung - Eine Standortbestimmung zwischen der DSGVO und dem TKG)

Die stets kontrovers diskutierte Vorratsdatenspeicherung ist aktuell in Deutschland ausgesetzt. Auf deutscher und auf europäischer Ebene wird über ihre Wiedereinführung jedoch immer wieder diskutiert. Die Vorratsdatenspeicherung ist und war Gegenstand diverser Gerichtsverfahren. Mehr erfahren: Vorratsdatenspeicherung

es sind die Metallkörper von vielen Servern mit eingesteckten Kabeln abgebildet (verweist auf: Vorratsdatenspeicherung)

Die E-Privacy-Verordnung regelt im Schwerpunkt die Vertraulichkeit der Kommunikation (Fernmeldegeheimnis), die Verarbeitung von Kommunikationsdaten (bisher Verkehrsdaten) und das Speichern und Auslesen von Informationen auf Endeinrichtungen (z.B. Cookies). Darüber hinaus soll sie den Schutz der Privatsphäre im Zusammenhang mit der Anzeige von Rufnummern und Endnutzerverzeichnissen, die Direktwerbung mittels elektronischer Kommunikation und die Aufsicht regeln. Das bereits seit über vier Jahren andauernde und kontrovers geführte Rechtssetzungsverfahren geht nun in die letzte Runde. Mehr erfahren: E-Privacy-Verordnung

es ist ein Schloss blau leuchtend mit Leiterwegen abgebildet  (verweist auf: E-Privacy-Verordnung)

Bei der manuellen Bestandsdatenauskunft handelt es sich um die Verpflichtung von TK-Anbietern, den jeweils zuständigen Stellen Auskunft zu den bei ihnen gespeicherten Kundendaten zu geben, sofern dies für die Verfolgung von Straftaten, die Gefahrenabwehr oder die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes des Bundes oder der Länder erforderlich ist. Mehr erfahren: Bestandsdatenauskunft nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG)

es ist ein Serverraum mit digitalen Symbolen und digitalen Personensymbolen abgebildet (verweist auf: Bestandsdatenauskunft nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG))