Straf- und Sicherheitsrecht
In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die Befugnisse zum Erheben von personenbezogenen Daten durch Polizei und Sicherheitsbehörden umfassend erweitert. An dieser Stelle möchten wir kritische Stellen dieser Entwicklung aufzeigen und einen umfassenderen Blick auf die Aktivitäten der Behörden geben.
Zusatzinformationen
Arbeitshilfen zu Teil 3 des BDSG
- § 53 BDSG Muster Verpflichtung Datengeheimnis
- § 67 BDSG Muster mit Hinweisen DSFA
- §67 BDSG Anlage Methode einer Risikobewertung
- § 70 BDSG Muster und Hinweise Verfahrensverzeichnis
- Hinweise zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Protokollierung nach § 76 Bundesdatenschutzgesetz
- Zur Detailansicht der Publikation Arbeitshilfe – Grundsätzliche Unterschiede der Informationspflicht zwischen DSGVO und 3. Teil BDSG(Publikation kann heruntergeladen oder in den Warenkorb gelegt werden)