Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Nachrichtendienste

In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die Befugnisse zum Erheben von personenbezogenen Daten der Nachrichtendienste umfassend erweitert. An dieser Stelle möchten wir kritische Stellen dieser Entwicklung aufzeigen und einen umfassenderen Blick auf die Aktivitäten der Behörden geben.

Die Nachrichtendienste des Bundes verarbeiten im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags vielfältige Daten aus unterschiedlichen Quellen einschließlich der digitalen Kommunikations- und Informationsströme, aus denen sie beispielsweise Inhalte und Metadaten von Telekommunikation erfassen und auswerten. Ob dies korrekt erfolgt, überprüfen verschiedene Kontrollorgane. Mehr erfahren: Aufsicht über die Nachrichtendienste des Bundes

eine offene Festplatte ist mit digitalen Zahlen beschrieben (verweist auf: Aufsicht über die Nachrichtendienste des Bundes)

Datenübermittlung und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden

Gerade bei der Bekämpfung des Terrorismus ist eine enge Zusammenarbeit von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf der einen und Nachrichtendiensten auf der anderen Seite erforderlich. Diese können Informationen, beispielsweise bei der Antiterrordatei (ATD) sowie der Rechtsextremismusdatei (RED) abrufen und kooperieren in Gemeinsamen Zentren wie dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). Mehr erfahren: Datenübermittlung und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden