Die Zentrale Anlaufstelle (ZASt)
Die ZASt koordiniert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäischen Kommission.
Im europaweit einmaligen föderalen System ermöglicht sie es den Datenschutzaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, dem EDSA und der Europäischen Kommission ohne Kenntnis der deutschen Zuständigkeitsverteilung mit den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten.
Obgleich bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) angesiedelt, ist die ZASt organisatorisch von dieser getrennt. Diese organisatorische Trennung soll etwaigen Interessenkollisionen entgegenwirken und sicherstellen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder beim Informationsfluss von und nach Europa gleich behandelt werden.
Die Aufgaben der ZASt beschränken sich darauf, die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bei ihren Aufgaben zu unterstützen, ohne selbst Aufgaben der Datenschutzaufsicht wahrzunehmen. Für das Außenverhältnis gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Unternehmen ist die ZASt nicht zuständig und kann insoweit nicht tätig werden.