Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Aufgaben der Zentralen Anlaufstelle (ZASt)

Deutschland hat – europaweit einmalig – ein föderales System der staatlichen Datenschutzaufsicht, bestehend aus dem Datenschutzbeauftragten des Bundes und den Datenschutzbehörden der Bundesländer. Als Schnittstelle zur europäischen Ebene dient dabei die Zentrale Anlaufstelle (ZASt). Sie gewährleistet eine wirksame Beteiligung und eine reibungslose Zusammenarbeit aller deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden.

es ist ein Tablet und Stift vor einem Bildschirm mit der EU-Flagge abgebildet
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Die ZASt ist beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) angesiedelt; organisatorisch aber von ihm getrennt. Sie handelt im gemeinsamen Interesse der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Dabei unterstützt sie die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden bei der ein- und ausgehenden Kommunikation von und nach Europa sowie der Herstellung gemeinsamer Standpunkte in europäischen Angelegenheiten nach § 18 BDSG. Des Weiteren nimmt die ZASt verschiedene Koordinierungsaufgaben wahr, bspw. bei Anträgen auf Informationszugang zu Dokumenten des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), die auch die deutschen Aufsichtsbehörden betreffen, oder bei Anfragen zum Korrekturlesen der ins Deutsche übersetzten englischsprachigen Dokumente des EDSA.

Die ZASt arbeitet sowohl in Arbeitsgremien des EDSA als auch der Datenschutzkonferenz (DSK) mit. Sie berät auf Anfrage und nach Bedarf die mit europäischen Angelegenheiten befassten Beschäftigten der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Zudem kommen der ZASt zahlreiche weitere unterstützende Aufgaben zu. So übernimmt sie beispielsweise die Überwachung der prozeduralen Vorschriften und Fristen für die europäischen Verfahren nach der DSGVO. Außerdem fungiert sie als Kontaktstelle für Anfragen europäischer Datenschutzaufsichtsbehörden in Verfahren zur Genehmigung verbindlicher interner Datenschutzvorschriften - Binding Corporate Rules (BCR) -, nach Artikel 47 DSGVO.

Die Aufgaben der ZASt sind darauf fokussiert, die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen, ohne selbst Aufgaben der Datenschutzaufsicht wahrzunehmen. Für das Außenverhältnis gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Unternehmen ist die ZASt nicht zuständig und kann insoweit nicht tätig werden.

Die Kontaktdaten der nationalen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie im Bereich Anschriften.