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Digitalisierung der Energiewende datenschutzgerecht

Mit Beratung durch den BfDI hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) umfangreiche datenschutzrechtliche Anforderungen in das zur Digitalisierung der Energiewende neu geschaffene Messstellenbetriebsgesetz aufgenommen.

es ist ein Stromkasten, an dem ein Laptop, angeschlossen ist, abgebildet
Quelle: ©Kadmy - stock.adobe.com

Intelligente Messsysteme, d. h. sogenannte Smart Meter und das Smart-Meter-Gateway sind zweifelsohne ein bedeutender Baustein für eine intelligente Energieinfrastruktur der Zukunft, ohne die die gesamtgesellschaftlich gewollten grundlegenden Veränderungen der Energieproduktion (Stichwort „Energiewende“) nicht denkbar sind. Unbestreitbar ist aber auch, dass die digitale Steuerung und Kommunikationsfähigkeit intelligenter Messsysteme großes datenschutzrechtliches Gefährdungspotential in sich tragen. Daher hat der BfDI eng mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen gearbeitet, als es um die Sicherstellung einer hinreichenden datenschutzrechtlichen Flankierung bei der Einführung intelligenter Messsysteme ging.

Als Ergebnis dieser engen Zusammenarbeit ist als Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende 2017 das Messstellenbetriebsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden die erlaubte Nutzung von Messdaten umfassend geregelt und strenge Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit festgeschrieben. Zwar wird die Grenze zur Erhebung von Lastgängen effektiv von vormals 100 000 kWh/Jahr auf 10 000 kWh/Jahr abgesenkt und auch einige Sonderfälle geschaffen, in denen Netzbetreiber Lastgänge erheben dürfen. Der Verwendungszweck für die Messdaten wird jedoch festgeschrieben und die Lastgänge sind zu anonymisieren oder wenigstens zu pseudonymisieren, wenn der Bezug zu einem bestimmten Zählpunkt nicht oder nur in Ausnahmefällen erforderlich ist. Sehr zu meinem Bedauern gehört zu den oben genannten Sonderfällen auch die Verwendung der Lastgänge für die Bilanzierung und die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers in den Fällen, in denen Verbraucher flexible Tarife nutzen wollen. Mit § 12 Stromnetzzugangsverordnung hatte der Gesetzgeber eigentlich zur Abwicklung der Stromlieferverträge für Verbrauchergruppen mit einem Jahresverbrauch unterhalb von 100 000 kWh die Anwendung vereinfachter Verfahren (Standardlastprofile) vorgeschrieben. Diese fehlen jedoch in Bezug auf Verbraucher mit flexiblen Tarifen, sodass in diesen Fällen die Lastgänge herangezogen werden müssen. Der BfDI wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass dieses Instrument der Standardlastprofile so weiter entwickelt wird, dass Verbraucher ihre detaillierten Verbrauchswerte nicht preisgeben müssen, wenn sie einen flexiblen Stromtarif wählen.

Schutz vor Cyberangriffen

Mit der Festschreibung der Anforderungen an den Datenschutz und die Cybersicherheit der Kommunikationsinfrastruktur und des Smart-Meter-Gateways setzt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Maßstäbe auch für andere Sektoren der Wirtschaft. Im internationalen Vergleich gelten insbesondere die Datenschutzanforderungen als besonders streng. Die obligatorisch einzusetzenden richtlinienkonformen Smart-Meter-Gateways befolgen mustergültig das Prinzip des Privacy by Design. Sie bieten einen effektiven Schutz vor Cyberangriffen und gewähren den Verbrauchern maximalen Einblick in die Nutzung ihrer Daten. Damit ist das Smart-Meter-Gateway beispielhaft für die Gestaltung von Kommunikationskomponenten in anderen Sektoren der Wirtschaft, in denen mit der angestrebten Digitalisierung und Vernetzung keine neuen Risiken für die Rechte und Freiheiten der Bürger geschaffen werden sollen und ein zuverlässiger Schutz gegen Cyberangriffe geschaffen werden muss. Der BfDI wird sich dafür einsetzen, dass Kommunikationskomponenten nach diesem Beispiel auch in anderen Wirtschaftsbereichen zum Einsatz kommen, wenn es um die Privatsphäre der Bürger geht. Insbesondere für den Smart-Home-Bereich bietet es sich an, etwaige Kommunikation mit externen Diensten ausschließlich über ein Smart-Meter-Gateway zuzulassen.

Weitere Informationen des BSI sowie das Schutzprofil Smart Meter als Dokument finden Sie hier: