Gebühren und Auslagen
Die BfDI erhebt Gebühren und Auslagen für die Bearbeitung von Zertifizierungsanträgen nach dem De-Mail-Gesetz.
Grundlage für die Erhebung der Gebühren und Auslagen
Die BfDI nimmt eine Aufgabe nach dem De-Mail-Gesetz wahr, die mit kostenpflichtigen Amtshandlungen verbunden ist. Für die Erteilung des Zertifikats nach § 18 Absatz 3 Nummer 4 des De-Mail-Gesetzes werden gemäß Abschnitt 8 Ziffer 3 der Anlage zur Besonderen Gebührenverordnung BMI Gebühren und Auslagen erhoben.
Höhe der Gebühren und Auslagen
Die Höhe der Gebühren und Auslagen hängt vom erforderlichen Prüfumfang der BfDI im Einzelfall ab. Sie werden nach dem Aufwand individuell festgesetzt.