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Gebühren und Auslagen

Der BfDI erhebt Gebühren und Auslagen für die Bearbeitung von Zertifizierungsanträgen nach dem De-Mail-Gesetz.

Grundlage für die Erhebung der Gebühren und Auslagen

Der BfDI nimmt eine Aufgabe nach dem De-Mail-Gesetz wahr, die mit kostenpflichtigen Amtshandlungen verbunden ist. Für die Erteilung des Zertifikats nach § 18 Absatz 3 Nummer 4 des De-Mail-Gesetzes werden gemäß Abschnitt 8 Ziffer 3 der Anlage zur Besonderen Gebührenverordnung BMI Gebühren und Auslagen erhoben. 

Höhe der Gebühren und Auslagen

Die Höhe der Gebühren und Auslagen hängt vom erforderlichen Prüfumfang des BfDI im Einzelfall ab. Sie werden nach dem Aufwand individuell festgesetzt.

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMI - BMIBGebV)