Nutzung von WhatsApp durch Bundesbehörden
Bundesbehörden sollten WhatsApp nicht für dienstliche Zwecke nutzen.
Allein durch die Versendung von Nachrichten werden jedes Mal Metadaten an WhatsApp übermittelt. Es ist davon auszugehen, dass diese dann unmittelbar an Facebook weitergegeben werden. Allein aus der Tatsache, dass zum Beispiel ein/e Bürger/in mit einer Bundesbehörde kommuniziert hat, sowie der Häufigkeit der Nachrichten lassen sich Rückschlüsse ziehen. Diese tragen – wenn auch nur als kleiner „Mosaikstein“ – zur verstärkten Profilbildung bei Facebook bei.
Hierauf hat der BfDI die Bundesbehörden auch in einem Rundschreiben hingewiesen.