Arbeitshilfen zum SÜG
Wenn öffentliche und nichtöffentliche Stellen Sicherheitsüberprüfungsverfahren nach Bundesrecht durchführen, müssen sie hierbei die Datenschutzvorgaben des SÜG sowie einzelne Vorschriften des BDSG beachten.

Um die verantwortlichen Stellen bei ihrer praktischen Arbeit mit den Datenschutzvorgaben zu unterstützen, hat der BfDI nachfolgende Anwendungshilfen entwickelt.
Hinweise zur Protokollierung nach SÜG
Arbeitshilfe zur Führung der Sicherheitsakte