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Videoüberwachung

Im Visier: Abertausende Kameras zeichnen in diesem Moment das Verhalten und die Gesichter von Millionen Menschen in Deutschland auf. Alles im Namen der Sicherheit. Aber wie verhalten wir uns, wenn jemand uns mit der Kamera ins Visier nimmt? Könnte der permanente Überwachungsdruck unsere Gesellschaft verändern?

es sind viele Personen im öffentlichen Raum und bei vier Personen wurde das Gesicht durch ein Rechteck gekennzeichnet das die Gesichtserkennung darstellt
Quelle: ©Alexander - stock.adobe.com

Herkömmliche Videoüberwachung

Zumeist sind es Städte oder Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel, deren Kameras Bürgerinnen und Bürger großräumig fest im Blick haben. Auch Firmen und Privatpersonen greifen immer häufiger zu der stetig günstiger und besser werdenden Technologie. Als Gründe werden die Wahrung des Hausrechts, Schutz von Personen und der Anlage sowie Verhinderung und Verfolgung von Straftaten genannt.

Jedoch ist Deutschland eines der sichersten Länder der Welt. Nicht nur das: Die polizeilichen Kriminalstatistiken der letzten vier Jahre weisen die niedrigste Kriminalitätsbelastung seit 1992 auf. Gleichwohl wird eine Ausweitung der Videoüberwachung oft pauschal mit zunehmender Kriminalität begründet. Dabei stellt Videoüberwachung einen tiefen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, zeichnet sie doch ununterbrochen auch das legale Verhalten auf. In jedem einzelnen Fall – für jede zu installierende Kamera – muss abgewogen werden, welches Recht schwerer wiegt.

Die Verhinderung von Straftaten durch Videoüberwachung ist weitgehend ein Wunschtraum. Im öffentlichen Raum werden Gewalttaten häufig im Affekt begangen. Täter, die sich in psychischen Ausnahmezuständen befinden oder alkoholisiert sind, werden nicht von ihren Taten abgeschreckt. Denn sie handeln nicht rational oder geplant. Schon aus Kapazitätsgründen werden Videoaufnahmen meist nicht live beobachtet, sodass die Straftat schon beendet ist, wenn die Polizei eintrifft. Für terroristische Anschläge sind videoüberwachte Bereiche unter Umständen sogar attraktiv, da ein grundlegendes Ziel des Terrorismus die weite Verbreitung von Aufnahmen der Tat ist, um möglichst viele Menschen damit zu erreichen und zu verunsichern.

Auch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger steigt nicht mit der Zunahme videoüberwachter Bereiche. Im Gegenteil: Zusätzliche Kameras bestätigen das – objektiv nicht gerechtfertigte – Gefühl, die Kriminalität würde zunehmen, weil ja immer mehr Schutzmaßnahmen notwendig zu sein scheinen.

Rechtliche Grundlagen

Jeder Einsatz von Videokameras, bei dem Bilder von Personen erfasst werden können, bedarf einer Rechtsgrundlage.
Die Bundespolizei etwa darf laut Gesetz an Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzübergängen ohne Anlass und ohne konkreten Verdacht dauerhaft installierte Videoüberwachung einsetzen, da diese Orte als besonders gefährdet gelten. In einigen Landespolizeigesetzen finden sich Rechtsgrundlagen für eine Videoüberwachung an besonders kriminalitätsbelasteten Orten. Diese ist in der Regel nur erlaubt, wenn sichergestellt wird, dass die Polizei tatsächlich eingreifen kann, weil die Aufnahmen dauerhaft in der Leitstelle beobachtet werden und Streifen, die sich in der Nähe befinden, direkt informiert werden können. Auch hat die Polizei darauf zu achten, sensible Bereiche, wie private Hauseingänge, Eingänge von Restaurants, dem Gesundheits- oder dem Arbeitsamt, psychologische Praxen, religiösen Stätten usw. schon per Voreinstellung auf den Aufnahmen unkenntlich zu machen.

Für Demonstrationen gelten strenge Voraussetzungen, die im Versammlungsgesetz des Bundes bzw. der Länder geregelt sind. Hier darf grundsätzlich keine polizeiliche Videoüberwachung stattfinden. Eine Ausnahme gilt, wenn zu erwarten ist, dass von der Demonstration erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Im Regelfall müssen also nach den oben stehenden Grundsätzen betriebene fest installierte polizeiliche Kameras ausgeschaltet werden. Denn Grundrechtstragende sollen nicht befürchten müssen, dass ihre politischen Überzeugungen staatlich registriert werden. Diese Befürchtung könnte sie nämlich von der Teilnahme an Demonstrationen und somit von der Wahrnehmung ihrer grundrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit abschrecken.  

Neuere Entwicklungen

Der Konformitätsdruck auf die Bevölkerung steigt weiter, wenn herkömmliche Videoüberwachung mit neuartiger Analyse-Software zusammengeschaltet wird. In Echtzeit wertet diese die von der Kamera etwa an einem Bahnhof aufgezeichneten Bilder aus. Ein Algorithmus erkennt die einzigartigen Merkmale jedes erfassten Gesichts und erstellt daraus ein sog. biometrisches Template, vergleichbar mit einem Fingerabdruck. Dieses wird anschließend üblicherweise mit einer bestehenden Datenbank abgeglichen. Ein sog. Score zeigt das errechnete Maß der Übereinstimmung an. Mitunter passieren hier Fehler. Erfolgt die Überwachung durch die Polizei, hat ein errechneter „Treffer“ offene oder verdeckte Maßnahmen, wie etwa eine Überprüfung, eine Festnahme oder die Erstellung eines Bewegungsprofils, zur Folge. Bekannt ist ein solches System bereits aus China. Dort sollen die Erkenntnisse der Live-Gesichtserkennung für ein soziales Punktesystem genutzt werden, bei dem z. B. ein Fußgänger, der eine Straße bei Rot überquert, unmittelbar Minuspunkte auf seinem staatlichen Sozialpunkte-Konto erhält. Auch in Deutschland wurde in einem einjährigen Pilotprojekt bis August 2018 am Bahnhof Berlin Südkreuz ein System zur Gesichtserkennung getestet. Die Technik gefährdet die Anonymität im öffentlichen Raum und ist auch international hoch umstritten. In mehreren US-amerikanischen Städten, z. B. San Francisco, wurde der staatliche Einsatz gesetzlich verboten.

Auf Bundesebene war die Einführung einer Rechtsgrundlage für den polizeilichen Einsatz von Live-Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen geplant. Es ist jedoch zweifelhaft, ob eine solche verfassungskonform wäre. Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums, die Rechtsgrundlage nicht in den Entwurf des Bundespolizeigesetzes aufzunehmen (Stand 18. Februar 2021), begrüßt der BfDI daher nachdrücklich.

Eine weitere neue Entwicklung ist die Auswertung von Kamerabildern zur Verhaltensanalyse. Erkennen Algorithmen Bewegungen, die sie als auffällig einstufen, lösen sie einen Alarm aus, der die Polizei auf das Geschehen aufmerksam macht. Hierdurch soll eine Verringerung des Personalaufwandes erzielt werden. Der Einsatz einer solchen Technik würde dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger sich bemühen, keinen „Verdacht“ auszulösen, um Nachteile zu vermeiden. Denn bereits eine stürmische Umarmung oder das Rennen zur Straßenbahn könnte von einem Algorithmus als verdächtig eingestuft werden.

Die Zusammenschaltung von Videoüberwachungskameras mit technischer Live-Analyse hätte somit zur Konsequenz, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihre Individualität zugunsten eines Verhaltens, das sie als „konform“ betrachten, aufgeben würden. Dies ist der Einschüchterungs- bzw.Chilling-“ Effekt, vor dem das Bundesverfassungsgericht regelmäßig warnt.

Diese „Schere im Kopf“ sollten wir in einer freien, demokratischen Gemeinschaft gemeinsam verhindern.