Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Eurodac

Mit dem europäischen System Eurodac werden Fingerabdrücke von Asylbewerbern und Geflüchteten europaweit erhoben, zentral gespeichert (sog. Zentraleinheit) und abgeglichen.

ein Finger wird von anderen Fingern auf einen Fingerabdruckscanner gehalten
Quelle: ©Henry-Martin Klemt-stock.adobe.com

Der Datenabgleich durch Eurodac soll im Rahmen der gemeinsamen Asylpolitik der Europäischen Union verhindern, dass Personen in mehreren EU-Mitgliedstaaten Asyl bzw. internationalen Schutz beantragen. Unter bestimmten Bedingungen kann darüber hinaus ein Abgleich von Fingerabdruckdaten mit Daten aus dem Eurodac-System zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten erfolgen.

Rechtsgrundlage ist eine entsprechende Verordnung der Europäischen Union (Eurodac-Verordnung), die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Das Eurodac-System arbeitet seit 2003 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die Eurodac-Verordnung enthält zur Wahrung des Datenschutzes Regelungen zu Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüchen für die Betroffenen. Ebenso legt sie den Rahmen für die Verwendung sowie die Verantwortung für die Daten durch die Mitgliedstaaten fest. Die Rechte des Betroffenen sollen durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten sowie durch die jeweiligen nationalen Kontrollstellen gewahrt werden. Dabei wird zwischen den Ebenen der Tätigkeit der Zentraleinheit (Eurodac-Datenbank) und der Mitgliedstaaten unterschieden.

  • Auf der Ebene der Zentraleinheit kontrolliert der Europäische Datenschutzbeauftragte, ob bei der Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten Rechte der Betroffenen verletzt werden.
  • Auf der Ebene der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die deutschen Stellen überwacht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Rechtmäßigkeit einschließlich der Einhaltung der datenschutzrechtlich relevanten Verfahrensgrundsätze (z. B. die Zweckbindung an das Dubliner Übereinkommen). Darüber hinaus unterstützt er die Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Berichtigung und Löschung von Daten.

Beide Ebenen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten aktiv zusammen zu arbeiten, um eine koordinierte Überwachung von Eurodac zu gewährleisten.

In Deutschland fungiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich der Asylverfahren als zentrale Stelle für den Zugang zum Eurodac-System. Die zentrale Stelle für den Zugang der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden ist das Bundeskriminalamt.