Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Leitfaden zur Datenverarbeitung im Personalrat

Der BfDI hat einen Leitfaden für die Personalvertretungen der öffentlichen Stellen des Bundes herausgegeben. Der Leitfaden soll Personalratsmitgliedern einen Überblick über die Rechtslage beim Umgang mit Beschäftigtendaten verschaffen und als praxisnahe Arbeitshilfe für Fragestellungen zur Datenverarbeitung in der Personalratsarbeit dienen.

Personen Karikatur - 6 Personen stehend und 1 Person mittig sitzend vor Laptop
Quelle: yuoak via Getty Images

Mit dem Leitfaden zur Datenverarbeitung im Personalrat möchte der BfDI den Personalvertretungen wichtige Informationen zum Datenschutz an die Hand geben. Personalratsmitglieder finden hier die wichtigsten Rechtsgrundlagen, Grundsätze und Definitionen für den Umgang mit Beschäftigtendaten. Außerdem gibt das Papier Hinweise, worauf beim Abschluss von Dienstvereinbarungen geachtet werden muss und was im Falle von Datenschutzverstößen in der Dienststelle getan werden kann.

Der Leitfaden gibt dabei die Rechtsauffassung des BfDI wieder. Diese Auffassung wird auch bei der Prüfung von Beschwerden und bei datenschutzrechtlichen Kontrollen als Bewertungsmaßstab angesetzt.

Der Leitfaden erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Anpassung an etwaige Leitlinien der Datenschutzkonferenz oder des Europäischen Datenschutzausschusses wird ausdrücklich vorbehalten. Er beschränkt sich im Übrigen auf das Bundespersonalvertretungsrecht. Soweit in einigen Stellen, die der Kontrolle des BfDI unterstehen, das Betriebsverfassungsgesetz gilt, soll dieser Leitfaden die sinngemäße Anwendung erleichtern. Grundsätzlich wird zur vertiefenden Prüfung von Rechtsfragen die Lektüre der jeweiligen Rechtsvorschriften empfohlen.