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Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz zum Datenschutzrecht

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist mit ihren abstrakten Regelungen nicht immer leicht zu verstehen. Die Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz (DSK) behandeln daher einzelne Themenkomplexe der DSGVO und erleichtern die praktische Umsetzung.

in einem digitalen Datenschutzschild ist eine digitale Aktenmappe abgebildet
Quelle: ©Maksim Kabakou - stock.adobe.com

Die Datenschutzkonferenz (DSK) als Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat eine Vielzahl sogenannter Kurzpapiere zu wichtigen Themenbereichen der DSGVO veröffentlicht. Diese Kurzpapiere dienen als Auslegungshilfe und ermöglichen eine erste Orientierung, wie nach Auffassung der DSK die DSGVO in der Praxis angewendet werden sollte.

Bei der alltäglichen Anwendung der DSGVO ergeben sich immer wieder Fragen, wie die DSGVO konkret zu verstehen ist. Dies kann dazu führen, dass durch die Klärung dieser Fragen auf nationaler Ebene durch die DSK, aber auch übergeordnet durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), eine Überarbeitung der Kurzpapiere erforderlich wird. Sollte ein Kurzpapier überarbeitet werden, ist dieses mit einem entsprechenden Hinweis versehen.

Die weitere Nutzung der hier bereitgestellten Kurzpapiere ist nur mit Quellenangabe (Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder) zulässig. Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).

Folgende Kurzpapiere sind von der Datenschutzkonferenz bislang beschlossen worden: DSK Kurzpapiere