Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Gremium, das sich mit aktuellen Fragen der Informationsfreiheit beschäftigt, dass heißt mit dem Zugang zu amtlichen Informationen bei öffentlichen Stellen.

Personen stehen in einem Raum vor einer großen Glasfront
Quelle: ©calvio iStock

Der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) gehören der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder an. Bislang wurden in vierzehn Bundesländern Informationsfreiheitsbeauftragte etabliert. Die Konferenz findet zweimal jährlich statt. Sie wird vorbereitend vom Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF) unterstützt. Die Sitzungen beider Gremien sind grundsätzlich öffentlich. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fasst zudem Entschließungen und Handlungsempfehlungen zu aktuellen Themen der Informationsfreiheit.

Die Geschäftsordnung der IFK steht hier zum Download bereit.

In diesem Bereich stellt der BfDI die Entschließungen und Protokolle der IFK und des AKIF bereit.

Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Die „International Conference of Information Commissioners" - ICIC ist ein ständiges Netzwerk von Informationsfreiheitsbeauftragten auf internationaler Ebene. Hauptziele der ICIC sind Schutz und Förderung des Zugangs zu öffentlichen Informationen als einer fundamentalen Säule für soziale, ökonomische und demokratische Regierungsführung.

Die ICIC basiert auf freiwilliger Mitgliedschaft. Die Mitglieder wählen ein Exekutivkomitee. Vorsitzende und Vize-Vorsitzende verwalten die ICIC mit Unterstützung eines Sekretariats. Deklarationen und Resolutionen zur Informationsfreiheit werden in der Regel auf den jährlichen Konferenzen verabschiedet, die im Wechsel durch Mitglieder ausgerichtet werden.

Neben dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sind auch die Informationsfreiheitsbeauftragten einzelner Bundesländer Mitglied der ICIC.

Weitere Informationen können dem Internetauftritt der ICIC entnommen werden.