Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

Der EDSA ist eine unabhängige Einrichtung auf europäischer Ebene mit eigener Rechtspersönlichkeit. Er sichert in erster Linie die einheitliche Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union (EU).

es ist ein Konferenztisch an dem 5 Personen im Hintergrund sitzen sowie eine kleinen EU-Flagge im Vordergrund abgebildet
Quelle: ©mediaphotos; iStock

Im EDSA versammeln sich Vertreter der nationalen Datenschutzbehörden aller Mitgliedstaaten der EU und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS). Weitere Mitglieder ohne Stimmrecht sind die Aufsichtsbehörden der EWR-/EFTA-Staaten. Die Europäische Kommission (KOM) ist berechtigt, ohne Stimmrecht an den Beratungen und Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen.

Die Aufgaben des EDSA ergeben sich aus Art. 70 der DSGVO. Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • allgemeine Anleitungen (darunter Leitlinien, Empfehlungen und bewährte Verfahren) bereitzustellen, um für Rechtsklarheit zu sorgen
  • die Europäische Kommission in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten und neuen vorgeschlagenen Rechtsvorschriften in der Europäischen Union zu beraten
  • im Rahmen des Kohärenzverfahrens Beschlüsse zu grenzüberschreitenden Datenschutzfällen zu fassen
  • die Zusammenarbeit und einen wirksamen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen nationalen Aufsichtsbehörden zu fördern

Diese Aufgaben konkretisiert der EDSA in seiner Strategie (Strategie des EDSA für die Jahre 2021-2023) und ein seinem Arbeitsprogramm (Work Programme 2021/2022). Der EDSA verfügt dabei über Unterarbeitsgruppen (Expert Subgroups), die themenbezogen die Stellungnahmen und Entscheidungen des Ausschusses vorbereiten. Der EDSA und seine Unterarbeitsgruppen handeln dabei auf der Grundlage der Geschäftsordnung des EDSA (Rules of Procedure) und seinen Leitprinzipien.

Einzelheiten der Tätigkeiten und Aktivitäten des EDSA werden in seinem Jahresbericht veröffentlicht.

Gemeinsamer Vertreter für die deutschen Datenschutzbehörden im EDSA ist der BfDI.

Leitlinien des EDSA

Stellungnahmen des EDSA

Aktuelle Informationen des EDSA

Auswählte Dokumente des EDSA