Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Datenschutzkonferenz

Das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder - kurz Datenschutzkonferenz (DSK) - tagt zweimal jährlich unter turnusmäßig wechselndem Vorsitz.

Die DSK hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

In diesem Bereich stellt der BfDI Dokumente zu den Entschließungen, Beschlüssen und Kurzpapieren der Datenschutzkonferenz (DSK) bereit.

Weitere Informationen zur DSK finden Sie auf der Website www.datenschutzkonferenz-online.de.