Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Telekommunikation und Telemedien

Hier finden sich praktische Hinweise für Anbieter von Telekommunkationsdienstleistungen und zur professionellen Nutzung von Telemedien wie Facebook.

Aufgrund der rasanten Verbreitung von Smartphones und der ubiquitären Nutzung des mobilen Internets haben sich moderne Messengerdienste zu einem der meist genutzten Kommunikationsmittel entwickelt. Hier erfahren Sie mehr zum rechtlichen Umfeld, in dem sich diese Dienste bewegen. Mehr erfahren: Messengerdienste und das Recht

Personen nutzen Messengerdienste auf ihrem Smartphone (verweist auf: Messengerdienste und das Recht)

Viele öffentliche Stellen und Behörden bieten einen E-Mail-Newsletter-Versand an, um interessierte Personen über das aktuelle Geschehen und Neuigkeiten zu informieren. Aber wie kann eine E-Mail-Newsletter-Bestellung datenschutzkonform ausgestaltet werden? Mehr erfahren: Newsletter-Bestellung auf Webseiten

grafisches Briefsymbol wird von einer Hand gehalten (verweist auf: Newsletter-Bestellung auf Webseiten)

Mit einer Fanpage erreicht man ein großes Publikum. Gleichzeitig sammelt Facebook aber viele Daten über die Nutzer. Mehr erfahren: Dürfen Bundesbehörden Facebook-Fanpages betreiben?

viele Facebooksymbole schweben zwischen zwei Händen  (verweist auf: Dürfen Bundesbehörden Facebook-Fanpages betreiben?)

Bundesbehörden sollten WhatsApp nicht für dienstliche Zwecke nutzen. Mehr erfahren: Nutzung von WhatsApp durch Bundesbehörden

es ist ein Teil der Whatsapp Downloadmaske mit dem Button unistall abgebildet (verweist auf: Nutzung von WhatsApp durch Bundesbehörden)

Videokonferenzdienste haben mittlerweile – nicht zuletzt durch die enorme Zunahme von mobiler Arbeit und Home Office in der Covid-19-Pandemie - eine zentrale Bedeutung für unsere Kommunikation erlangt. Der Einsatz dieser Dienste muss aber dem Datenschutz entsprechen. Mehr erfahren: Nutzung von Videokonferenzdiensten

eine Frau mit Kopfhörer sitzt vor einem Laptopbildschirm auf dem viele Kacheln mit Personen abgebildet sind (verweist auf: Nutzung von Videokonferenzdiensten)

Durch § 169 TKG werden die TK-Diensteanbieter verpflichtet, die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie unter bestimmten Umständen auch die Betroffenen zu benachrichtigen, wenn der Schutz personenbezogener Daten verletzt worden ist.

Mehr erfahren: Das Verfahren nach § 169 TKG

auf einer Tastatur ist die große Taste mit Verstoß melden bedruckt  (verweist auf: Das Verfahren nach § 169 TKG)

Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und lassen zum Beispiel erkennen, wer mit wem telefoniert, SMS oder E-Mails austauscht. Aufgrund der Sensibilität der Daten ist die Speicherdauer eine wichtige Frage. Mehr erfahren: Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten

es ist eine dunkle Bildschirmfläche mit digitalen Zahlen und Zeichen abgebildet (verweist auf: Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten)

Die stets kontrovers diskutierte Vorratsdatenspeicherung ist aktuell in Deutschland ausgesetzt. Auf deutscher und auf europäischer Ebene wird über ihre Wiedereinführung jedoch immer wieder diskutiert. Die Vorratsdatenspeicherung ist und war Gegenstand diverser Gerichtsverfahren. Mehr erfahren: Vorratsdatenspeicherung

es sind die Metallkörper von vielen Servern mit eingesteckten Kabeln abgebildet (verweist auf: Vorratsdatenspeicherung)