Sicherheitsüberprüfungsrecht
Wenn öffentliche und nichtöffentliche Stellen Sicherheitsüberprüfungsverfahren nach Bundesrecht durchführen, müssen sie hierbei die Datenschutzvorgaben des SÜG sowie einzelne Vorschriften des BDSG beachten.
Um die verantwortlichen Stellen bei ihrer praktischen Arbeit mit den Datenschutzvorgaben zu unterstützen, hat die BfDI nachfolgende Anwendungshilfen entwickelt.
Zusatzinformationen
Verwandte Themen
- Rundschreiben zum SÜG
- Zuständigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Datenschutz und Sicherheitsüberprüfungen
- FAQ zum Sicherheitsüberprüfungsrecht
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Datenschutz im Sicherheitsüberprüfungsrecht
Personeller Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft(Publikation kann heruntergeladen oder in den Warenkorb gelegt werden)